"Eltern" statt Mutter und Vater: Niederlage für Salvini vor Gericht

"Eltern" statt Mutter und Vater: Niederlage für Salvini vor Gericht
Ein Berufungsgericht hat ein Dekret Salvinis aufgehoben. Jetzt darf der geschlechtsneutrale Begriff "Elternteil" wieder in italienischen Personalausweisen stehen.

Ein Berufungsgericht in Rom hat ein Dekret des Ex-Innenministers Matteo Salvini aus dem Jahr 2019 aufgehoben, das besagt, dass in den Personalausweisen von Kindern die Begriffe "Mutter" und "Vater" angegeben werden müssen, anstatt des geschlechtsneutralen Begriffs "Eltern".

Geklagt gegen das Dekret hatten zwei Frauen, die beide rechtliche Mütter desselben Mädchens sind, so die Vereinigung "Famiglie Arcobaleno", die Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern vertritt.

Dekret verstieß gegen europäisches Recht

Der stellvertretende Ministerpräsident und Verkehrsminister Matteo Salvini war Innenminister, als das Dekret verabschiedet wurde, mit dem die Bezeichnung "Elternteil 1" und "Elternteil 2" in Personalausweisen abgeschafft wurde. Das Berufungsgericht in Rom erklärte nun, das Dekret verstoße gegen europäisches und internationales Recht. 

Der Personalausweis sei in der Tat ein Dokument, das eine Realität bescheinige, die bereits in der Geburtsurkunde existiert und zwar, dass das Mädchen sowohl eine leibliche, als auch eine Adoptivmutter hat. Es dürfe keine Diskrepanz zwischen dem Personalausweis und der Geburtsurkunde geben, urteilte das Gericht. Damit wurde bereits ein 2022 gefälltes erstinstanzliches Urteil eines Gericht in Rom bestätigt.

"Vater und Mutter sind die schönsten Worte der Welt"

Salvini reagierte verärgert auf den Gerichtsbeschluss. "Vater und Mutter sind die schönsten Wörter der Welt. Ich bin ein Vater und kein Elternteil 1, oder 2", kommentierte Salvini das Gerichtsurteil laut Medienangaben.

Laut dem italienischen Gesetz darf ein homosexuelles Paar nicht als Eltern eines Kindes registriert werden. Doch zuletzt hatten einige Gemeinden, darunter die Stadt Turin, Neugeborene als Kinder mit zwei Müttern standesamtlich eingetragen. Seit 2016 sind in Italien Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare erlaubt, eine Homosexuellen-Ehe ist nicht vorgesehen. Gleichgeschlechtliche Paare haben in Italien kein Adoptionsrecht.

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