Pensionsreform in Frankreich: Verfassungsrat stimmt zu

Pensionsreform in Frankreich: Verfassungsrat stimmt zu
Im ganzen Land kam es zu Protesten. Nun wurden Kernpunkte der umstrittenen Reform gebilligt.

Die umstrittene Pensionsreform von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron kann in Kraft treten. Der französische Verfassungsrat hat die Kernpunkte der umstrittenen Rentenreform gebilligt. Die obersten Verfassungshüter erteilten in einer am Freitagabend veröffentlichten Erklärung unter anderem dem wichtigsten Reformvorhaben der Regierung von Macron, der Anhebung des Pensionsantrittsalters von 62 auf 64 Jahre, ihre Zustimmung. Andere Punkte des Reformprojekts wiesen sie zurück.

Wochenlang protestierten Hunderttausende Franzosen gegen das neue französische Pensionsgesetz – am Freitagabend wollte der Verfassungsrat über die Zukunft eines der wichtigsten Projekte des französischen Präsidenten Emmanuel Macron entscheiden. Die Wut der Menschen aber stoppte das nicht. In Paris setzte sich am Mittag ein Demonstrationszug in Bewegung. In etlichen anderen Städten waren ebenfalls Proteste geplant. Landesweit wurden außerdem Straßen blockiert, etwa ins benachbarte Belgien. Reifen wurden aufgestapelt und angezündet.

Pensionsreform in Frankreich: Verfassungsrat stimmt zu

Von 62 auf 64

Macron und seine Regierung wollten das Pensionsantrittsalter schrittweise von 62 auf 64 Jahre anheben, um ein drohendes Loch in der Pensionskasse zu verhindern. Tatsächlich beginnt bereits jetzt der Ruhestand im Durchschnitt später: Wer für eine volle Pension nicht lange genug eingezahlt hat, arbeitet länger.

Macron bleibt hart

Mit 67 gibt es dann unabhängig von der Einzahldauer eine Pension ohne Abschlag – dies will die Regierung beibehalten. Macron will, dass die Reform bis zum Jahresende in Kraft tritt.

Die Planungen im Detail

Vorrangiges Ziel soll es sein, die derzeit existierenden 42 verschiedenen Rentensysteme für verschiedene Berufsgruppen zu einem möglichst einheitlichen System zu formen.

Schon jetzt ist klar, dass das nicht ganz gelingen wird: So werden beispielsweise die Pensionskassen für Seeleute oder Mitarbeiter der Pariser Oper nicht angetastet.

Wie unterschiedlich aber die Systeme zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sind, zeigt folgendes Beispiel: Bei Beamten errechnet sich die Pension etwa auf Basis des Einkommens der letzten sechs Monate des Erwerbslebens. Im privaten Sektor auf Basis der letzten 25 Erwerbsjahre.

Reform bei Lokführern

Besonders soll die Reform den öffentlichen Dienst betreffen, etwa Lokführer: Konnten sie bisher mit 52 in Pension gehen, soll das künftig erst mir 60 möglich sein. Wer dennoch früher in Pension gehen will, muss – so die Reform endgültig beschlossen wird – für jedes Jahr früher mit einem Minus von fünf Prozent rechnen. Wer länger arbeiten will, bekommt dafür fünf Prozent zusätzlich pro Jahr. Für Pensionisten, die mindestens drei Kinder aufgezogen haben, soll es einen Kinder-Bonus bekommen: Zehn Prozent Zuschlag sind geplant.

Pensionsunterschiede

Die Pensionsunterschiede zwischen Frauen und Männern sollen bis 2027 halbiert und bis 2050 vollständig bereinigt sein. Die Grundpension steigt auf fast 1.200 Euro brutto pro Monat, was 85 Prozent des Mindestlohns entspricht. Auch wenn die Entscheidung des Verfassungsrats von Gewerkschaften und Opposition größtenteils respektiert werden dürfte, heißt das nicht, dass die Proteste mit dem Urteil vorbei sind.

Der französische Verfassungsrechtler Benjamin Morel schätzte im Sender France Info, dass ein Grünes Licht seitens der Verfassungsrats für die Reform die Krise sogar verschärfen und eine Wiederaufnahme des Dialogs verhindern dürfte. Denkbar wären in diesem Fall auch wieder verstärkt spontane Proteste. 

Kommentare