Kriegsverbrechen: Haftbefehl gegen Israel-Premier Netanjahu und Hamas-Chef

Kriegsverbrechen: Haftbefehl gegen Israel-Premier Netanjahu und Hamas-Chef
Vorgeworfen werden den beiden Seiten vom Internationalen Strafgerichtshof Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit während des Gaza-Krieges.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag soll Internationale Fahndungsbefehle gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Gallant erlassen. So fordert es der Antrag des britischen Chefanklägers Karim Khan vom Montag.  Es bestehe der begründete Verdacht auf Verbrechen gegen die Menschheit. Fahndungsbefehle wurden auch gegen den Hamas-Auslandschef Ismail Hanye, den Hamas-Chef im Gazastreifen Jechije Sinwar und Hamas-Militärchef Muhamad Deff beantragt. 

Auf dem ersten Blick eine juristische Gleichstellung des Hamas-Angriffs vom 7. Oktober 2024 mit mehr als 1.200 ermordeten Zivilisten und Soldaten und 240 entführten Geiseln mit dem folgenden israelischen Gegenangriff. Khan im CNN-Interview: „Niemand steht über dem Gesetz.“ Die Vorwürfe gegen die israelische Regierung beziehen sich unter anderem auf Aushungerung der Zivilbevölkerung als Kriegsmittel, willkürliche Zufügung von Leiden und Verwundungen mit Mordabsicht wie auch gezielte Tötungen.  

Den militanten Hamas-Islamisten wird Massenvernichtung, Mord, Gefangennahme von Zivilisten, Vergewaltigung, sexuelle Angriffe, Folterungen wie gewaltsame Übergriffe und Verletzung der Menschenwürde zur Last gelegt. 

Antrag auf Fahndung muss noch bestätigt werden

Der Antrag auf Fahndung muss aber noch von einer Vorprüfungskammer des IStGH bestätigt werden.  Khan verwies auf mehrere Vorwarnungen seinerseits an die israelische Regierung. Vor allem infolge mangelnder Berücksichtigung einer humanitären Krise für die Zivilbevölkerung: „Ich konnte mich nicht klarer ausdrücken: Wer das Gesetz nicht einhält, kann sich nicht beschweren, wenn mein Amt dann handelt.“ Netanjahu und Gallant würden daher als „Mittäter und Verantwortliche“ gesucht. Es gehe auf beiden Seiten um Verbrechen, „die zum Teil bis heute andauern“. 

Laut Hamas beläuft sich die Zahl der Toten im Gazastreifen bisher auf 35.000, 25.000 gelten als nachgewiesen. Israel gibt an, dass darunter 14.000 in Kriegshandlungen getötete bewaffnete Kämpfer seien. Khan bestätigte Israels Recht, seine Zivilbevölkerung zu schützen – doch nur „im Rahmen der Gesetze“. Khan wies die sich häufenden Vorwürfe zurück, der IStGH ließe sich für politische Ziele einspannen.  

Täter-Opfer-Umkehrung

Eine erste Reaktion der Hamas-Führung liest sich wie eine Täter-Opfer-Umkehrung: „Hamas verurteilt auf das Stärkste die Versuche des IStGH-Anklägers, das Opfer mit dem Henker gleichzustellen und fordert die Aufhebung des Fahndungsantrags gegen einige palästinensische Widerstandsführer.“ 

 Netanjahu erklärte schon vor Kurzem, die Ausstellung eines Fahndungsbefehls gegen ihn wäre „ein Skandal historischen Außenmaßes“. Der Minister im Kriegskabinett, Benny Gantz, sagte  am Montag: „Israel kämpft unter Einhaltung des internationalen Rechts. Die Einordnung einer Staatsführung, die zur Verteidigung ihrer Bürger auszieht, in eine Reihe mit blutrünstigen Terroristen, zeugt von moralischer Blindheit.“   

Der IStGH wie der IGH haben keine direkten Befugnisse, ihre Fahndungen durchzuführen. Sie sind dabei von ihren Mitgliedsstaaten abhängig. Die Türkei und Katar, wo die Hamas-Auslandsführer ihren Sitz haben, gehören nicht zu den Mitgliedern. Israels Premier kann zwar weiter nach Washington und Moskau reisen, die keine Mitglieder des IStGH sind. In Europa aber wären die Staatsanwaltschaften verpflichtet, den Fahndungsbefehl zu vollstrecken.

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