Krank im EU-Ausland: Nachfragen kann viel Geld sparen

Krank im EU-Ausland: Nachfragen kann viel Geld sparen
Grundsätzlich steht fest: Der Besuch eines Kassenarztes macht im EU-Ausland vieles einfacher.

Wer im EU-Ausland zum Arzt geht, zeigt die Rückseite seiner eCard her. Dort ist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) abgebildet. Das berechtigt sozialversicherte Österreicher, im jeweiligen Staat dieselben Leistungen zu erhalten, wie im Heimatland. „Wichtig ist, dass der Versicherte abklärt, ob er bei einem Wahlarzt oder Kassenarzt ist“, erklärt Versicherungsexperte Dieter Holzweber.

Bei öffentlichen Spitälern oder Kassenärzten gilt: Der Versicherte zeigt seine eCard, wird behandelt und muss dafür nicht im Vorhinein bezahlen. Die Leistung wird an den Sozialversicherungsträger im Ausland gemeldet, der sich dann mit dem österreichischen Sozialversicherungsträger in Verbindung setzt, damit dieser die Kosten übernimmt.

Komplizierte Abrechnung

Bisher wurde der Vorgang über Papier abgewickelt. Er funktioniert bei weitem nicht überall so reibungslos, wie beschrieben. Etwa in osteuropäischen EU-Ländern, wo die große Auswahl an Krankenversicherungsträgern ein Problem ist. In anderen Staaten bestehen wiederum Sprachbarrieren – das soll mit dem elektronischen System nun einfacher werden.

Weitaus komplizierter wird es, wenn man im Ausland einen Wahlarzt konsultiert. „Ärzte in Hotels haben oft keinen Vertrag mit einer Krankenkasse“, erklärt Holzweber. Wer zu einem Wahlarzt geht, muss sich eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen, diese bezahlen und bei seiner Versicherung einreichen. Die übernimmt einen Teil der Kosten – je nach Tarif, wie auch in Österreich. Der Weg dahin ist aber oft lang und nervenaufreibend.

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