Katalanische Separatisten dürfen vorerst nicht ins EU-Parlament

Katalanische Separatisten dürfen vorerst nicht ins EU-Parlament
EU-Gericht entschied in Eilverfahren gegen Puigdemont und einen Parteikollegen. Zuerst sei spanisches Gericht am Zug.

Der katalanische Separatisten-Führer Carles Puigdemont ist vor dem EU-Gericht mit einem Eilverfahren im Streit um seinen Sitz im Europaparlament gescheitert. Der Gerichtspräsident entschied am Montagabend vorläufig gegen eine Klage Puigdemonts und eines Parteikollegen mit dem Ziel, ihre Mandate anzutreten.

Die Entscheidung in der Rechtssache T-388/19 R erging einen Tag vor der konstituierenden Sitzung des EU-Parlaments in Straßburg.

Die beiden katalanischen Politiker waren Ende Mai ins Europaparlament gewählt worden. Sie werden von Spanien mit Haftbefehl gesucht und leben im Exil in Belgien. Die spanische nationale Wahlkommission hatte sich geweigert, einem Anwalt der beiden katalanischen Politiker, die Ernennungsurkunden auszuhändigen. Sie beharrten darauf, dass alle Europaabgeordnete zunächst in Madrid auf die Verfassung schwören. Die Abgeordneten kamen nicht und standen deshalb nicht auf der Liste der gewählten Abgeordneten. So können sie ihr Mandat nicht antreten.

Spanisches Gericht hat noch nicht entschieden

Der Gerichtspräsident wies den Eilantrag gegen dieses Vorgehen der spanischen Behörden ab. Wenn die Abgeordneten nicht auf der nationalen Liste auftauchten, könne das Europaparlament nicht nachprüfen, ob sie einen legitimen Anspruch auf das Mandat hätten. Die Frage, ob die Abgeordneten persönlich zum Eid auf die Verfassung auf die Behörde kommen müssen, sei Gegenstand eines spanischen Gerichtsverfahrens, das noch nicht entschieden sei.

Bei einer Einreise in Spanien droht dem Ex-Regionalpräsidenten Puigdemont und dem früheren katalanischen Gesundheitsminister Antoni Comin in Zusammenhang mit dem illegalen Unabhängigkeitsreferendum vom Herbst 2017 die sofortige Festnahme. Puigdemont droht ein Prozess unter anderem wegen Rebellion. Er könnte zu einer Haftstrafe von bis 30 Jahren verurteilt werden.

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