In Italien geborene Kinder sollen Staatsbürgerschaft erhalten
Der Gesetzesentwurf sieht die Einführung des sogenannten Ius-soli-Prinzips (Recht des Bodens) vor, wonach Kindern, die in Italien von ausländischen Eltern geboren werden, die Staatsbürgerschaft verliehen werden kann, insofern einer der beiden Elternteile mindestens ein Jahr lang legal in Italien gelebt hat.
Staatsbürgerschaft nach Recht des Bodens
Die Reform würde es außerdem Kindern ermöglichen, die italienische Staatsbürgerschaft zu erhalten, wenn sie bis zum Alter von zwölf Jahren nach Italien gekommen sind und mindestens fünf Jahre lang im Land die Schule besucht haben, erklärte der sozialdemokratische Parlamentarier Ouidad Bakkali gegenüber italienischen Medien. Die fünf Jahre würden im Rahmen der Staatsbürgerschaftsreform den Kindergarten einschließen. Außerdem werde "im Einklang mit den meisten europäischen Ländern die Zahl der Jahre, in denen man sich ununterbrochen in Italien aufhalten muss, von 10 auf fünf gesenkt", um die Staatsbürgerschaft zu erhalten, fügte Bakkali hinzu.
In Italien gilt ein Einbürgerungsgesetz aus dem Jahr 1992, das vom Ius sanguinis (Recht der blutsmäßigen Abstammung) ausgeht: Wer in Italien geboren ist und lebt, aber nicht von Italienern abstammt, kann erst mit Erlangung der Volljährigkeit die italienische Staatsangehörigkeit beantragen und muss dann noch eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Dies erschwere ihre Integration, meinen die Sozialdemokraten und andere Parteien des linken Spektrums.
In Italien leben rund fünf Millionen Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung, sie machen 8,7 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Etwa 59 Millionen Menschen leben insgesamt in Italien, geht aus Angaben des Statistikamts ISTAT hervor. Die Bevölkerungszahl ist wegen der niedrigen Geburtenrate im Land rückgängig.
Unterschriften für das Referendum
300.000 Unterschriften haben die Initiatoren eines Referendums zur Änderung der Einbürgerungsregeln in Italien mittlerweile gesammelt. Sie hoffen, bis zum 30. September die notwendigen 500.000 Unterschriften zusammenzubekommen, damit sie dem Obersten Gericht in Rom einen Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung einreichen können. Sollte der Vorschlag, der zur Abstimmung gelangen soll, angenommen werden, soll der Erwerb der Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren Aufenthalt in Italien möglich sein. Davon sollen vor allem in Italien geborene Kinder von Migranten profitieren.
Kommentare