Harter Brexit würde die Luftfahrt schwer treffen

In Brexit-Turbulenzen verwickelt: Wie spanisch ist Spaniens Iberia?
Zulassungen, Landerechte, Eigentumsverhältnisse: Beim "Chaos-Brexit" müssten viele Flieger nach 29. März am Boden bleiben.

Die Luftfahrt ist ein gewichtiger Faktor in der EU: Der direkte Beitrag zur Wirtschaftsleistung (BIP) macht 110 Milliarden Euro aus. Rechnet man dazu Multiplikator-Effekte, etwa aus dem Tourismus, kommt man sogar auf 510 Milliarden Euro.

Der Flugverkehr zwischen den britischen Inseln und dem Kontinent machte zuletzt 16 Prozent des EU-Luftverkehrs aus. Dem Sektor drohen arge Turbulenzen: Die Luftfahrt wäre jene Branche, die ein „Chaos-Brexit“ am härtesten treffen würde.

Ungültige Zulassungen

Sollte das Vereinigte Königreich ohne Abkommen aus der EU austreten, würden dort erteilte Zulassungen die Gültigkeit verlieren. Das hätte dramatische Folgen. Bei anderen Waren verhindern ungültige Zulassungen nur das In-Verkehr-Bringen – nach dem Motto, was einmal zugelassen war, bleibt zugelassen.

Nicht so in der Luftfahrt. Da bezieht sich das Unionsrecht auf die „tatsächliche Nutzung von Luftfahrtteilen und -ausrüstungen in der EU, etwa auf den Einbau von Teilen und Ausrüstungen in ein Luftfahrzeug der EU27“, sagen Experten.

Im Klartext: Flugzeuge und sogar Teile, die in Großbritannien zugelassen wurden, müssten am Boden bleiben. Zumindest in einem Zeitfenster, bis Drittlandsbescheinigungen ausgestellt wären. Englische Firmen dürften obendrein keine Reparaturen und Wartungen durchführen.

Landerechte

Dieses „Grounding“ wäre unabhängig von der Problematik jener Landerechte, die mit dem EU-Austritt hinfällig würden. Britische Fluglinien dürften Strecken innerhalb der EU gar nicht bedienen. Um den Verkehr nicht ganz zum Erliegen zu bringen, schlägt die EU vor, Überflüge, Landungen und Rückflüge zu erlauben, falls London EU-Airlines ähnliche Rechte einräumt.

Harter Brexit würde die Luftfahrt schwer treffen

Claudia Schmidt, ÖVP-Verkehrsexpertin im EU-Parlament

Eigentümerschaft

Nach EU-Regeln müssen Aktien von Fluggesellschaften in Europa mehrheitlich (zu 50 Prozent plus eins) von Investoren aus dem Binnenmarkt gehalten werden. Ryanair gab am Montag bekannt, dass britische Investoren künftig nur noch Namensaktien halten und Stimmrechte verlieren. Bis auf weiteres dürfen Briten auch keine neuen Aktien der irischen Airline kaufen.

Dasselbe Thema trifft die IAG-Holding (International Airlines Group), die unter anderem British Airways und Iberia umfasst und mehrheitlich britisch (bzw. künftig nicht mehr im Mehrheitsbesitz von EU-Unternehmen und EU-Bürgern) ist. Die Spanier drohen somit sogar ihren Marktzugang in der Heimat zu verlieren.

Claudia Schmidt, ÖVP-Verkehrssprecherin im Europaparlament, warnt deshalb eindringlich: „Die Phrase ’No Deal, no Problem’ wird durch penetrante Wiederholung der Brexit-Befürworter nicht wahrer.“

Kommentare