"Hängt die Grünen!": Gericht erlaubt Rechtsextremen Hassplakate
"Hängt die Grünen!", steht in großen, weißen Buchstaben auf knallgrünem Hintergrund. Darunter, etwas kleiner: "Macht unsere nationalrevolutionäre Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt." Und in der linken Ecke "Wählt Deutsch!"
Wie aus dem Nichts sind die Plakate in den vergangenen Wochen in mehreren Orten im ostdeutschen Bundesland Sachsen aufgetaucht – und sorgen für Empörung. Die Kritik lautet: Der Titel könne als Mordaufruf, als öffentliche Aufforderung zu Straftaten und der Volksverhetzung verstanden werden.
Für die Plakate verantwortlich ist eine deutsche, rechtsextreme Kleinpartei, die sich "Der III. Weg" nennt. Sie wurde 2013 von einer Gruppe völkischer Nationalisten, darunter ehemalige NPD-Mitglieder, Neonazis und Angehörige der 2014 vom bayerischen Verfassungsschutz verbotenen rechtsextremistischen Organisation "Freies Netz Süd" gegründet. 2021 tritt die Partei erstmals zur deutschen Bundestagswahl an.
100 Meter Abstand zu Grünen
Die Plakate hingen auch in München, dort hat die Staatsanwaltschaft sie als "Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten" bewertet, die Polizei hat sie entfernt.
Auch die Stadt Zwickau, die viertgrößten Stadt in Sachsen, wollte die Plakate abnehmen lassen. Das Gericht Chemnitz entschied jedoch anders: Die Plakate dürfen hängen bleiben, alles andere wäre eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, so das Verwaltungsgericht Chemnitz. Allerdings dürften die Plakate nicht in direkter Nachbarschaft mit den grünen Wahlplakaten hängen: Ein Abstand von 100 Metern muss eingehalten werden. Dann, so die Begründung, sei die Wahrnehmung "losgelöst" von der Partei, der vermeintlich gedroht würde.
"Der III. Weg" gilt als verfassungsfeindlich, die Partei steht unter Beobachtung von verschiedenen deutschen Verfassungsschutzbehörden. In den vergangenen Jahren soll sie zudem an mehreren rassistischen Brandanschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte beteiligt gewesen sein.
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