Gerichts-Psychiater hält Zschäpe für schuldfähig
Anzeichen "einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder eines Schwachsinnes" hätten sich nicht ergeben.
Die mutmaßliche deutsche Rechtsterroristin Beate Zschäpe ist nach Auffassung eines Gutachters schuldfähig. Anzeichen "einer krankhaften seelischen Störung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder eines Schwachsinnes" hätten sich nicht ergeben, schreibt der forensische Psychiater Henning Saß in seinem schriftlichen Gutachten, das er im Auftrag des Oberlandesgerichts München erstellt hat.
Saß beruft sich dabei auf seine Beobachtungen im Verlauf des NSU-Prozesses und Angaben von Zeugen und Ermittlern über Zschäpe. Probleme mit Drogen oder Medikamenten gebe es nicht.
Saß sieht Hang zu Gesetzlosigkeit
Nur zurückhaltend bewertete Saß die Frage nach der Gefährlichkeit Zschäpes. Er bescheinigte ihr einen Hang zu Gesetzlosigkeit auf Basis von "dissozialem Verhalten und der Identifikation mit einem kriminellen Lebensstil".
Zschäpe ist Hauptangeklagte im NSU-Prozess. Die Ankläger werfen ihr Mittäterschaft an zehn Morden des "Nationalsozialistischen Untergrunds" vor, die bis auf einen alle aus rassistischen Motiven verübt worden sein sollen.
Die NSU-Terrorzelle war am 4. November 2011 aufgeflogen. Damals waren die Leichen von den mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in einem ausgebrannten Wohnmobil in Eisenach gefunden worden. Zschäpe stellte sich später der Polizei.

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