Gericht setzt französischer Regierung Ultimatum bei Klimaschutz

FILE PHOTO: The Eiffel Tower is surrounded by a small-particle haze which hangs above the skyline in Paris
Bis zum 31. März kommenden Jahres müssen "zusätzliche Maßnahmen" ergriffen werden.

Im Kampf gegen klimaschädliche Treibhausgase hat das oberste französische Verwaltungsgericht der Regierung eine Frist bis zum 31. März kommenden Jahres gesetzt. Bis dahin müsse die Regierung "zusätzliche Maßnahmen" ergreifen, um das Klimaschutzziel einer Emissions-Verminderung um 40 Prozent bis 2030 zu erreichen. Das teilte der Staatsrat am Donnerstag in Paris mit.

Die Pariser Institution, die die Regierung bei der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben berät, ist gleichzeitig das oberste Verwaltungsgericht des Landes.

Gemeinde legte Beschwerde ein

Die nordfranzösische Küstengemeinde Grande-Synthe in der Nähe von Dünkirchen hatte sich an den Staatsrat gewandt - sie fordert schon länger zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen der Regierung. Die Richter hatten bereits festgestellt, dass die Gemeinde am Meer besonders von Auswirkungen des Klimawandels betroffen sei.

In Deutschland war eine Neuregelung des Klimagesetzes nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber im Frühjahr aufgetragen hatte, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.

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