Extremisten aus Deutschland reisten aus, um für Russland zu kämpfen

FILE PHOTO: Ukrainian service members fire a mortar at a front line near the city of Bakhmut
Deutsche Sicherheitsbehörden registrierten laut Medienberichten die Reise von 61 Personen mit Extremismus-Bezug in das ukrainische Kriegsgebiet.

Dutzende Extremisten aus Deutschland sind seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine in das Kriegsgebiet gereist. Das teilte das deutsche Innenministerium auf Anfrage der Welt am Sonntag mit, wie die Zeitung berichtete.

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Insgesamt hätten Sicherheitsbehörden Ausreisen von 61 Personen registriert, "die einen Extremismus-Bezug oder eine Verbindung zur politisch motivierten Kriminalität aufweisen", zitiert die Zeitung das Ministerium.

Für welches Land die Ausgereisten kämpfen wollten

Bei 39 Personen gebe es tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass diese "mit der Absicht zur Teilnahme an Kampfhandlungen" das Land verlassen hätten. Ihre politische Orientierung:

  • 27 pro-russisch
  • 12 pro-ukrainisch

Bei der deutlichen Mehrheit dieses Personenkreises lägen den Behörden konkrete Informationen vor, dass sie sich an Kampfhandlungen beteiligt habe. Darunter befänden sich sowohl Rechts- als auch Linksextremisten. Die meisten Personen ordnen Behörden jedoch dem Phänomenbereich "ausländische Ideologie" zu. Eine Aufschlüsselung zu konkreten Gruppen sei aufgrund fehlender Daten nicht möglich, so das Ministerium.

Wie Deutschland rechtlich mit Teilnehmern an Kampfeinsätzen in der Ukraine umgeht

Grundsätzlich sei in Deutschland die Teilnahme an Kampfeinsätzen in der Ukraine nicht strafbar, teilte eine Sprecherin des deutschen Bundesjustizministeriums der Zeitung mit. Dies gelte, "solange sie nicht als Söldner handeln, sondern als Angehörige der regulären Streitkräfte oder ihnen gleichgestellter Freiwilligencorps und Milizen". Dies schütze aber nicht vor Ermittlungen bei etwaigen Kriegsverbrechen.

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Der deutsche Generalbundesanwalt wollte sich dem Bericht zufolge nicht dazu äußern, ob entsprechende Verfahren gegen ausgereiste Kämpfer geführt werden.

Kritik an der Zurückhaltung der Strafverfolger

CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter (CDU) kritisierte die Zurückhaltung der Strafverfolger. "Personen oder Extremisten, die sich freiwillig den russischen Streitkräften bzw. Terrorgruppen anschließen, um sich am Überfall auf die Ukraine zu beteiligen, sind nach Rückkehr in Deutschland strafrechtlich zu verfolgen", sagte er der Zeitung. Denn es sei davon auszugehen, dass diese Kämpfer "systematisch an Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverbrechen beteiligt waren".

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