EU-Parlament für Dublin-Reform und Flüchtlingsverteilung

Weidenholzer gehört dem Menschenrechts- und dem Innenausschuss des Europaparlaments an.
Das EU-Parlament hat heute seine Position für die Verhandlungen zur Dublin-Reform abgestimmt. Es befürwortet die Aufteilung von Asylwerbern anhand eines Verteilungsschlüssels.

Das Europaparlament in Straßburg hat sich für eine Reform des Dublin-Systems und ein Verfahren zur Verteilung von Asylbewerbern in der EU ausgesprochen. Bisher war das Erstaufnahmeland für die Asylverfahren zuständig. Die Position der EU-Staaten zum Thema Flüchtlingsverteilung sind unterschiedlich, die osteuropäischen Visegrad-Länder etwa lehnen Flüchtlingsquoten ab.

Weidenholzer und Becker für Aslyreform

"Die Asylreform ist eine der drängendsten Aufgaben für die Europäische Union. Wir sehen, dass weder das Dublin-System noch die Verteilung von Flüchtlingen funktioniert. In den Verhandlungen haben wir jetzt die Chance, das Dublin-System grundlegend zu reformieren - weg vom Prinzip des Ersteintrittslandes und hin zu einem gemeinsamen EU-Asylsystem mit echter Umverteilung", sagt der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer.

Auch ÖVP-Europaabgeordneter Heinz Becker stimmte trotz Bedenken in Detailfragen der Reform zu, wie er sagte. "Überlaufene Mitgliedstaaten sollen mit einem Korrekturmechanismus entlastet werden. Und wenn Asylwerber vorrangig anhand von persönlichen Anknüpfungspunkten zugeteilt werden, erleichtert das die Integration, wenn sie Asyl oder internationalen Schutz erhalten. Es ist auch richtig, dass die Asylverfahren nach einem gerechten Schlüssel aufgeteilt werden und die Staaten an den Außengrenzen den Löwenanteil der Last nicht alleine tragen müssen."

Vierstufiger Kriterienkatalog

Nach den Plänen des Innenausschusses im EU-Parlament, müsste das erste Eintrittsland - etwa Griechenland oder Italien - die Ankommenden zukünftig nur noch registrieren und einem Sicherheitscheck unterziehen. Die Zuteilung des Asylverfahrens soll dann nach einem vierstufigen Kriterienkatalog erfolgen. Dabei wird berücksichtigt, ob es in einem EU-Land Familienangehörige gibt, ob der Asylwerber für ein EU-Land bereits einmal ein Visum erhalten oder sich dort schon einmal legal aufgehalten hat, und ob er in einem EU-Staat eine Ausbildung gemacht hat.

Greift keines dieser Kriterien, so soll der Asylwerber aus jenen vier EU-Ländern wählen, die gemessen an ihrem Zuteilungsschlüssel am wenigsten ausgelastet sind. Der Zuteilungsschlüssel orientiert sich an Bevölkerungszahl und Wirtschaftsleistung der EU-Staaten. Hat ein Land 150 Prozent seines Referenzwertes erreicht, soll ein Korrekturmechanismus zum Einsatz kommen.

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