EU-Kommission verstärkt Kampf gegen Korruption

EU-Kommission verstärkt Kampf gegen Korruption
Spezielle Korruptionsbekämpfungsstellen in EU-Ländern sowie Harmonisierung von Strafbeständen

Die EU-Kommission will den Kampf gegen Korruption verschärfen. Das soll unter anderem durch die Einrichtung spezieller Korruptionsbekämpfungsstellen in allen EU-Ländern sowie die Harmonisierung von Definitionen und Sanktionen, darunter auch Mindeststrafen, geschehen, wie die Brüsseler Behörde am Mittwoch mitteilte.

Gleichzeitig soll es möglich werden, Korruption bei Drittstaatsangehörigen etwa durch das Einfrieren von Vermögenswerten in der EU zu ahnden.

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"Korruption ist wie ein Krebsgeschwür. Wenn man sie wuchern lässt, wird sie unsere demokratische Gesellschaft ersticken und ihre Institutionen zerstören", so EU-Vizekommissarin Vera Jourova laut Aussendung.

"Wir brauchen auch starke Repressionsinstrumente und Strafen gegen Korruption, nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene."

Veruntreuung, Handel, Amtsmissbrauch

Konkret sieht der Vorschlag der EU-Kommission einen "einzigen Rechtsakt für alle Korruptionsdelikte und -sanktionen" vor.

Im Zuge der Harmonisierung soll nicht nur Bestechung, sondern auch Veruntreuung, Handel mit Einfluss, Amtsmissbrauch sowie Behinderung der Justiz und unrechtmäßige Bereicherung im Zusammenhang mit Korruptionsdelikten erfasst werden.

Zudem fordert die EU-Behörde höhere Strafen bei Vergehen sowie die Anpassung innerhalb der EU von erschwerenden und mildernden Umständen.

Immunität früher aufheben

Im Fokus des Vorschlags steht auch die Gewährleistung einer "wirksamen Ermittlung und Verfolgung von Korruption". So müssten die EU-Staaten sicherstellen, dass Vorrechte und Immunität während den Ermittlungen durch ein "wirksames und transparentes Verfahren" rechtzeitig aufgehoben werden können.

Neue Verjährungsvorschriften

Mindestvorschriften für Verjährung sollen sicherstellen, dass genügend Zeit zur Verfügung steht, Korruptionsdelikte vor Gericht zu bringen.

Offene Schritte vor Beschluss

Im nächsten Schritt müssen die EU-Staaten und das EU-Parlament ihre Positionen festlegen, bevor sie sich auf eine gemeinsame verständigen. Nach formellen Abstimmungen kann das Gesetz dann in Kraft treten. Betreffend der Drittstaatsangehörigen müssen nur die Mitgliedsländer den Vorschlag annehmen.

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