Europas Industrie darf künftig mehr CO2 ausstoßen
Zusammenfassung
- Die EU-Kommission will den CO2-Abbau im Emissionshandel ab 2031 deutlich verlangsamen und der energieintensiven Industrie Gratiszertifikate bis Ende 2037 gewähren.
- Künftig sollen Gratiszertifikate stärker an Dekarbonisierungsinvestitionen gekoppelt und mindestens 50 Prozent der ETS-Einnahmen für die Dekarbonisierung der betroffenen Sektoren verwendet werden.
- Die ETS-Reform sieht zudem die schrittweise Einbeziehung der Müllverbrennung ab 2031, internationale Zertifikate ab 2036 und eine Ausweitung des Luftfahrtbereichs ab 2029 vor.
Europas Industrie darf mehr CO2 emittieren: Die EU-Kommission will den CO2-Abbau im Zuge des EU-Emissionshandelssystems (ETS) deutlich verlangsamen.
Der jährliche lineare Reduktionsfaktor bei der Menge der CO2-Verschmutzungsrechte soll von 4,4 Prozent auf 3,7 Prozent von 2031 bis 2035 und auf 1,7 Prozent ab 2036 zurückgehen, teilte die EU-Kommission am Freitag mit. Die energieintensive Industrie (CBAM-Sektor) soll noch bis Ende 2037 Gratiszertifikate erhalten, hieß es.
Mehr Gratiszertifikate für Industrie
„Wir sind der Klimaneutralität bis 2050 verpflichtet“, sagte die zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission Tersa Ribera. „Der heutige Vorschlag zur Überarbeitung des Emissionshandelssystems vereint drei zentrale Ziele: Klimaschutz, Wettbewerbsfähigkeit und Unabhängigkeit“, betonte EU-Wopke Klimakommissar Hoekstra.
Für Sektoren, die unter den CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM fallen, wird die Reduzierung der kostenlosen Zuteilung verlangsamt und der Auslauf bis 2038 verlängert, zuvor hatte es bis Ende 2037 geheißen. Darüber will die EU-Kommission die kostenlose Zuteilung an die Industrie über die Benchmarks für Wärme und Kraftstoffe im Zeitraum von 2026 bis 2030 um 6 Milliarden Euro zu erhöhen. Bereits seit 1. Juli gelten aktualisierte Benchmarks für 2026 bis 2030, wodurch der Industrie mehr als 50 Mio. zusätzliche kostenlose Zertifikate im Wert von rund 4 Mrd. Euro zugeteilt werden.
Anrechnung internationaler Zertifikate
Außerdem sollen im Zuge der von der EU-Behörde vorgelegten ETS-Reform bis zu 2 Prozent hochwertiger internationale Zertifikate im Zeitraum 2036 bis 2040 in den EU-Emissionshandel einbezogen werden. Gratiszertifikate will die EU-Kommission stärker an Auflagen knüpfen: Unternehmen erhalten künftig 80 Prozent dieser freien Zuteilungen, wenn sie Pläne für Investitionen zur Dekarbonisierung vorlegen, weitere 20 Prozent nach der Umsetzung dieser Vorhaben. Die EU-Staaten sollen nach dem Plan der Kommission mindestens 50 Prozent der Einnahmen aus dem Emissionshandel in die Dekarbonisierung von ETS-Sektoren investieren, derzeit werden nur rund 5 Prozent dieser Gelder dafür verwendet.
Müllverbrennung soll in ETS einbezogen werden
Die Müllverbrennung soll schrittweise von 2031 bis 2034 in ETS integriert werden. Der Anwendungsbereich der Luftfahrt soll nach dem Willen der EU-Kommission ab 2029 auf einen Radius von 5.000 Kilometer von Frankfurt aus ausgeweitet werden. Somit wären etwa Flüge nach Doha, Dubai und Istanbul künftig im ETS integriert, nicht aber Flüge in die USA oder nach China.
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