Trump muss Vergewaltigungsopfer 83,3 Millionen Dollar zahlen
Donald Trump ist am Freitag im zweiten Verleumdungsprozess der US-Autorin E. Jean Carroll zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Eine Jury in Manhattan entschied, dass der ehemalige Präsident der Schriftstellerin 83,3 Millionen US-Dollar zahlen muss, um sie für die Verleumdung in sozialen Medien, Pressekonferenzen und im Wahlkampf zu entschädigen.
Diese öffentliche Kampagne hatte Trump losgetreten, als Carroll ihn 2019 erstmals beschuldigte, sie vor Jahrzehnten in einer Umkleidekabine eines Kaufhauses vergewaltigt zu haben. An einem einzigen Tag veröffentlichte Trump beispielsweise mehr als 40 verhetzende Beiträge über Carroll auf seiner Website Truth Social.
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Trump ging einfach aus dem Gerichtssaal
Vor dem Urteil hatte Trump zwischenzeitlich überraschend den Gerichtssaal verlassen. Kurz nachdem Carrolls Anwältin Roberta Kaplan am Freitag mit ihrem Plädoyer begonnen hatte, sei Trump ohne vorherige Ankündigung aufgestanden und habe den Saal verlassen, berichteten US-Medien übereinstimmend. Nach den Abschlussplädoyers übernahm die Jury.
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"Die Aufzeichnungen werden zeigen, dass Herr Trump gerade aufgestanden und aus dem Gerichtssaal herausgelaufen ist", sagte Richter Lewis Kaplan daraufhin und bat Trumps Anwaltsteam darum, sitzen zu bleiben. Nach einer kurzen Pause im Anschluss an das Plädoyer von Anwältin Kaplan kam Trump dann zum Abschlussplädoyer seiner Anwälte wieder in den Gerichtssaal zurück. Warum er den Saal verlassen und wo er hingegangen war, blieb zunächst unklar.
Es handelt sich um den zweiten Prozess der 80-jährigen Carroll gegen Trump. Zum Abschluss des ersten Verfahrens hatte es im Mai eine New Yorker Geschworenenjury als erwiesen angesehen, dass Trump Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen, sexuell missbraucht und später verleumdet hatte.
Die Geschworenen hatten der Schriftstellerin daraufhin eine Entschädigung in Höhe von fünf Millionen Dollar (etwa 4,65 Millionen Euro) zugesprochen.
Im Prozess ging es nur mehr um die Höhe der Entschädigung
Weil sie nachfolgende Kommentare von Trump ebenfalls als verleumderisch ansah, klagte Carroll anschließend erneut. Bereits vor Beginn des zweiten Prozesses gab Richter Kaplan ihr recht und entschied, dass weitere Kommentare Trumps verleumderisch gewesen seien. Damit musste die Jury lediglich über die Höhe der Entschädigung entscheiden, die der Ex-Präsident der Frau bezahlen muss.
Trump war im zweiten Prozess - anders als im ersten, wo er komplett abwesend geblieben war - bereits mehrfach persönlich erschienen und durch zahlreiche kommentierende Meinungsäußerungen störend aufgefallen. Deswegen hatte ihm der Richter schon mit Ausschluss gedroht. Der 77-Jährige gilt bei den im November anstehenden Präsidentschaftswahlen als aussichtsreichster Bewerber der Republikaner. Er muss sich allerdings derzeit auch in mehreren verschiedenen Fällen mit Gerichten auseinandersetzen. Die Gerichtstermine nutzt Trump häufig als eine Art Wahlkampfauftritt.
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