Die Ampel-Regierung hatte das Vorhaben bereits im Koalitionsvertrag niedergeschrieben. Geht es nach dem Liberalen Buschmann, soll das entsprechende Gesetz 2025 in Kraft treten. Bis zu sechs Personen sollen eine Verantwortungsgemeinschaft bilden können. Doppelmitgliedschaften sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist immer ein "persönliches Näheverhältnis", staatlich kontrolliert werde das aber nicht. Zu vergleichen ist das Vorhaben am ehesten mit der eingetragenen Partnerschaft in Österreich, die aber nur für zwei Personen gelten kann.
Union: "Überflüssig"
Es sei keine "Ehe light", betont Buschmann. Die Ehe ist im Grundgesetz geschützt; Privilegien wie das automatische Sorgerecht für Kinder, das Ehegattensplitting, Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis von Nicht-Deutschen oder das Erbrecht blieben der Ehe vorbehalten.
Ein Querschnitt der deutschen Gesellschaft zeigt: Die Ehe ist längst nicht mehr die Norm, selbst bei Liebesbeziehungen nicht. Rund 3,3 Millionen Paare leben unverheiratet in einer Lebensgemeinschaft zusammen, jede(r) fünfte Deutsche lebt allein. Über ein Drittel aller Ehen werden geschieden, Patchworkfamilien gehören zum Alltag. Nur die Rechtssicherheit für alternative Lebensmodelle außerhalb der Ehe fehlte bisher.
Befürwortet wird das Vorhaben von der SPD und der Queerbeauftragten der Bundesregierung. Die Union jedoch nennt das Vorhaben "überflüssig": Schließlich gäbe es jetzt schon die Möglichkeit, durch eine Vollmacht Nicht-Angehörigen diese Rechte zu ermöglichen.
Buschmann räumt ein: "Erstens kann man alles in einem Durchgang erledigen und sich beim Notar genau das passende Modell zusammenbauen. Außerdem hat die Verantwortungsgemeinschaft einen symbolischen Mehrwert. Wer sie eingeht, gibt einem sozialen Verhältnis eine Struktur und einen positiven Namen."
Die Warnung der Union vor "Vielehen", die dadurch ermöglicht würden, weist die Ampel zurück: Dass mehrere Beziehungen parallel geführt werden, sei bereits der Fall, werde durch Verantwortungsgemeinschaften aber weder gefördert noch verhindert. Vorteile im Erb-, Steuer- und Aufenthaltsrecht gäbe es weiterhin nur in der Ehe – und die könne nur mit einer Person geschlossen werden.
Eine Hürde sehen selbst Befürworter jedoch darin, Menschen zu einer Vertrauensgemeinschaft zu motivieren: Nach wie vor brauche es eine notarielle Bekundung. Die kostet mindestens 200 Euro, und je mehr Rechte eingeräumt werden, desto höher wird die Gebühr.
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