Deutschland muss für Kunduz-Bombardement nicht haften

Beim Angriff auf Tanklaster starben 2009 Dutzende Menschen. Ein Bundeswehroberst hatte das Bombardement befohlen. Jetzt entschied der deutsche Bundesgerichtshof über Schadenersatzansprüche afghanischer Kläger.

4. September 2009. Bei einem Angriff auf zwei Tanklastzüge nahe der afghanischen Stadt Kunduz sterben Dutzende Menschen. Genaue Angaben über die Opferzahlen gibt es bis heute nicht. Verschiedene Quellen sprechen von rund 100 Menschen, darunter auch Kinder, die getötet oder verletzt wurden.

Ausgeführt wurde der Angriff von US-Flugzeugen, befohlen hatte ihn jedoch ein Oberst der deutschen Bundeswehr, Georg Klein. Dieser war aufgrund der Angaben eines Informanten davon ausgegangen, dass sich ausschließlich Taliban-Kämpfer an den Fahrzeugen aufhielten. Ein verheerender Fehler.

Am Donnerstag entschied nun der deutsche Bundesgerichtshof (BGH), dass Deutschland für den Angriff keinen Schadenersatz leisten muss. Der BGH verneinte auch im Grundsatz, dass die Bundesrepublik für fahrlässige Pflichtverletzungen von Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen haften muss.

Der Rechtsanwalt der afghanischen Kläger, Karim Popal, hatte schon im Vorfeld angekündigt, bei Ablehnung der Schadenersatzansprüche Verfassungsbeschwerde einzulegen und gegebenenfalls auch den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg anzurufen.

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Klein wurden von der Bundesanwaltschaft bereits eingestellt.

Wieder Kämpfe bei Kunduz

Die Region im Norden Afghanistans ist noch immer umkämpft. Bei "Aufräum-Aktionen" wurden in den vergangenen vier Tagen nach Angaben der afghanischen Regierung 14 Soldaten und Polizisten und 120 Taliban getötet.

Anwohner beschuldigen die Sicherheitskräfte hingegen der Lüge. "In den vergangenen zwei Tagen gab es wenig Entwicklungen. Regierung und Taliban schießen aufeinander, ohne vorwärtszukommen. Die Regierung sagt, sie kontrolliert die Stadt, aber sie kontrolliert nur das Polizeihauptquartier, das Geheimdienstbüro und den Gouverneurspalast - der Rest ist umstritten“, sagte der Anrainer Sardar Rasmal.

Nach Angaben des Leiters der Gesundheitsbehörde der Provinz, Saad Mukhtar, ist die Zahl der zivilen Verwundeten auf rund 220 gestiegen. Auch „drei oder vier Leichen“ seien in die Hauptklinik der Stadt gebracht worden. Dort sei die Versorgung zusammengebrochen, weil Ärzte geflohen seien. Derzeit gebe es in der Klinik „nur drei oder vier Krankenpfleger“. Nun spreche er mit dem Gesundheitsministerium in Kabul über die Sendung mobiler Gesundheitsteams, sagte Mukhtar.

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