Dänemark: "Nicht westliche Bewohner" klagen gegen "Getto-Gesetz"

Muslimische Zuwanderer in Dänemark
Die Regierung in Kopenhagen will Parallelgesellschaften mit Zwangsumsiedlungen verhindern

Früher hieß es "Getto-Gesetz". Seit vor zwei Jahren die Sozialdemokraten die Regierung in Dänemark übernahmen, wurde es weniger konfrontativ in "Parallelgesellschaftsgesetz" umbenannt. Dahinter aber steht dasselbe Ziel:

In spätestens zehn Jahren soll es keine Wohnviertel mehr im Land geben, in denen mehr als 30 Prozent der Bewohner "nicht westlicher Herkunft sind".

Eines dieser betroffenen Viertel in der dänischen Hauptstadt Kopenhagen ist Mjolnerparken. An die 2.500 Menschen leben hier in den 80er-Jahre-Gebäudeblöcken aus rotem Backstein. Schnörkellos, ein wenig ärmlich, unspektakulär – aber nichts deutet hier darauf hin, dass seine Bewohner nach Einschätzung der dänischen Regierung in einem „Getto“ leben: 98 Prozent der Bewohner sind Migranten oder die bereits in Dänemark geborenen Kinder von Einwanderern – meist aus Afrika oder dem Nahen Osten.

Eine Gruppe von Mjolnerparken-Bewohnern hat nun Klage gegen die Zwangsräumungen eingereicht. Vor einem Gericht in Kopenhagen begannen am Mittwoch die ersten Anhörungen.

Die Zwangsumsiedlungen seien ungesetzlich, lautet ihr Argument, weil sie bestimmte Bevölkerungsgruppen diskriminierten und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstießen. "Sie zielen auf bestimmte Gruppen ab, basierend auf Religion und ethnischer Herkunft", meint Rechtsanwalt Eddie Khwaja, der die Klagenden vertritt.

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