Bundestagswahl 2025: Wie viele Sitze hat der Bundestag?
Am 23. Februar 2025 finden die vorgezogenen Neuwahlen in Deutschland statt. Hintergrund ist die Auflösung des 20. Bundestags am 27. Dezember 2024. Der Deutsche Bundestag fungiert in Form des Parlaments als das gesetzgebende Organ der Bundesrepublik.
Dabei ist die Anzahl der Abgeordneten nicht festgelegt, sondern variiert von Wahl zu Wahl. Warum ist das so?
Wie groß ist der Deutsche Bundestag?
Im Laufe der letzten 20 Jahre ist die Anzahl an Sitzen laut Statista kontinuierlich gestiegen. Bei der Bundestagswahl 2021 wurde mit 736 Abgeordneten ein neuer Höchststand erreicht. Derzeit zählt der Deutsche Bundestag 733 Sitze.
Grundsätzlich sieht das Bundeswahlgesetz vor, dass der Bundestag in Deutschland aus 598 Abgeordneten besteht. Diese Zahl setzt sich zusammen aus:
- 299 direkt gewählten Abgeordneten in den Wahlkreisen (Erststimme)
- 299 Abgeordneten, die über die Landeslisten der Parteien gewählt werden (Zweitstimme)
Der genaue Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme wird in diesem Artikel erklärt.
Warum ändert sich die Anzahl der Bundestagssitze mit jeder Wahl?
Aufgrund des komplexen deutschen Wahlsystems ist die tatsächliche Anzahl der Mitglieder fast immer höher als die gesetzliche Vorgabe. Verantwortlich dafür sind die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate. Was macht sie aus?
- Überhangmandat:
Gewinnt eine Partei in einem Bundesland durch die Erststimme mehr Direktmandate, als ihr nach der Zweitstimme zustehen würden, entsteht ein Überhangmandat. Diese zusätzlichen Mandate sorgen dafür, dass sich die Gesamtzahl der Abgeordneten erhöht.
- Ausgleichsmandat:
Ausgleichsmandate stellen sicher, dass die Sitzverteilung im Bundestag weiterhin proportional zur Verteilung der Zweitstimmen ist. Sie gleichen die Überhangmandate aus, sodass kleinere Parteien nicht benachteiligt werden. Dadurch steigt die Anzahl an Sitzen weiter an.
Wahlrechtsreform wird den Bundestag auf 630 Sitze begrenzen
Aufgrund der immer weiter wachsenden Größe des Bundestags wird seit Jahren über eine Wahlrechtsreform debattiert, die Überhang- und Ausgleichsmandate abschaffen oder zumindest begrenzen und dadurch die Abgeordnetenzahl verkleinern soll.
Im März 2023 wurde eine solche Reform verabschiedet, die bei der kommenden Wahl greifen wird. Zukünftig wird die Anzahl der Mitglieder immer 630 betragen. Die Wahlrechtsreform schafft Überhang- und Ausgleichsmandate ab und stärkt das Verhältniswahlrecht - nur mehr so viele Direktkandidaten kommen in den Bundestag, wie es der Partei nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zusteht. Manche Direktkandidaten bekommen deshalb keinen Sitz im Parlament, auch wenn sie in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten.
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