Brenner-Klage gegen Österreich: Italien macht ernst

Brenner-Klage gegen Österreich: Italien macht ernst
Der Ministerrat in Rom hat grünes Licht für Italiens Klage gegen Österreich beim Europäischen Gerichtshof gegeben.

Der italienische Ministerrat hat am Montag bei einer Sitzung "grünes Licht" für die angekündigte Klage gegen Österreich wegen der Anti-Transitmaßnahmen beim EuGH gegeben.

Verkehrsminister Matteo Salvini (Lega) hatte kürzlich angekündigt, dass ein entsprechendes Dossier erarbeitet werde. Der "direkte Einspruch" sei etwas, das "bisher noch nie gemacht wurde" und ein Schritt, den "die EU direkt hätte unternehmen sollen", betonte der Vizepremier. 

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"Erstmals in der Geschichte der italienischen Republik hat der Ministerrat den Rekurs beim EuGH in Luxemburg gegen die Transitverbote beschlossen, die die österreichische Regierung einseitig am Brenner aufgezwungen hat", erklärte Salvini. Damit beginne ein "präzedenzloses Verfahren, in dem wir auch andere Länder einbinden werden", erklärte der Lega-Politiker in einer Pressekonferenz.

Es handle sich um eine "schwierige, aber zwingende Entscheidung angesichts der Haltung der EU-Kommission und der Unmöglichkeit eine Verhandlungslösung zu erreichen."

Hoffe, eine Lösung wird gefunden

Italiens Außenminister Antonio Tajani (Forza Italia) hat vor dem Ministerratsbeschluss über die Klage wegen der Tiroler Anti-Transitmaßnahmen versucht, die Wogen zu glätten.

"Wir prüfen, was am Brenner geschieht. In diesem Fall muss Vernunft überwiegen. Ich hoffe, dass am Schluss eine Lösung gefunden wird", sagte Tajani bei einem Wahlkampfauftritt in Bozen am Sonntag.

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"Hoffe, dass Österreich begreift"

Tajani betonte, dass er nach wie vor "gute Beziehungen" zu Österreichs Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) habe.

"Ich hoffe, dass Österreich begreift, dass es wirtschaftliche Interessen gibt. Nicht nur auf italienischer Seite und natürlich stets unter Berücksichtigung der Umwelt. Ich hoffe, dass die Vernunft überwiegen wird, denn harte Positionen drohen nur Schäden anzurichten", erklärte der Minister im Vorfeld der Südtiroler Landtagswahl, die kommenden Sonntag ansteht.

Jahrelanger Streit

Die Diskussion um die Tiroler Anti-Transitmaßnahmen wie Sektorales Fahrverbot, Nachtfahrverbot oder Blockabfertigungen schwelt seit Jahren zwischen Italien und Deutschland auf der einen und Österreich auf der anderen Seite.

Die schwarz-rote Tiroler Landesregierung sowie Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) hatten zuletzt wiederholt klargemacht, nicht von der Regulierung des Schwerverkehrs abrücken zu wollen.

Salvini geißelte dagegen - unter anderem vergangene Woche am Brenner - stets das Vorgehen Österreichs und betrachtet es als EU-rechtswidrig. Der EU-Kommission warf er Untätigkeit vor, da sie nicht von sich aus ein EU-Vertragsverletzungsverfahren einleitet.

Regionale Erfolge

 Auf regionaler Ebene hatte es dagegen heuer an der Transit-Front eine Einigung gegeben. Die Landeschefs von Bayern, Tirol und Südtirol - Markus Söder (CSU), Anton Mattle (ÖVP) und Arno Kompatscher (SVP) - hatten im April in Kufstein öffentlichkeitswirksam ein "Slot-System" präsentiert. Für ein solches digitales, grenzüberschreitendes Verkehrsmanagement müsste aber ein Staatsvertrag zwischen Österreich, Deutschland und Italien abgeschlossen werden.

Ein solcher ist noch in weiter Ferne. Denn Salvini zeigte sich bisher strikt ablehnend - er will erst darüber reden, wenn die transiteinschränkenden Maßnahmen und Fahrverbote aufgehoben werden. Auch Deutschland reagierte sehr reserviert.

Laut Artikel 259 kann jeder EU-Mitgliedstaat den EuGH anrufen, wenn er der Auffassung ist, dass ein anderes Mitglied gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen hat, hatte Salvini vergangene Woche betont. Bevor ein Mitgliedstaat wegen einer angeblichen Verletzung der Verpflichtungen aus den Verträgen gegen einen anderen Staat Klage erhebt, muss allerdings die EU-Kommission damit befasst werden.

Die EU-Kommission erlässt eine mit Gründen versehene Stellungnahme und gibt den beteiligten Staaten zuvor Gelegenheit zu schriftlicher und mündlicher Äußerung in einem kontradiktorischen Verfahren. Gibt die Kommission innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem ein entsprechender Antrag gestellt wurde, keine Stellungnahme ab, so kann ungeachtet des Fehlens der Stellungnahme vor dem Gerichtshof geklagt werden.

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