Bei Brexit-Aufschub müssten Briten noch an der EU-Wahl teilnehmen

Medienbericht zitiert aus einem Gutachten des EU-Parlaments.

Sollte sich der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union bis zur EU-Parlamentswahl im Mai verzögern, wäre einem Gutachten zufolge eine Teilnahme der Briten an der Wahl unvermeidlich. "Sollte das Vereinigte Königreich in der Zeit der Europawahlen noch Mitglied der EU sein, hätte es die Pflicht, Wahlen abzuhalten", heißt es in einem Rechtsgutachten des Europäischen Parlaments.

Aus dem Gutachten zitiert das deutsche Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am Samstag. Alles andere sei ein Verstoß gegen europäisches Recht, heißt es weiter.

Nach der Ablehnung des Austrittsvertrags durch das britische Unterhaus ist die Lage in Sachen Brexit unklar. Seit Monaten wird über eine Verschiebung des offiziellen Austrittstermins 29. März 2019 spekuliert.

Nach Angaben des "Spiegel" diskutieren Brexit-Experten im Europaparlament vor diesem Hintergrund, die eigentlich für Anfang Juli geplante Wahl des neuen Kommissionspräsidenten in den September zu verschieben.

"Wir haben kein Interesse daran, bei den Europawahlen noch einmal anzutreten", sagte unterdessen Ashley Fox, der Chef der Tory-Abgeordneten im Europaparlament, dem "Spiegel". "Das wäre Betrug am Brexit-Votum."

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