RECHTSTIPP: Was kann ich gegen den Zigarettenrauch vom Nachbarn tun?

RECHTSTIPP: Was kann ich gegen den  Zigarettenrauch vom Nachbarn tun?
Experten beantworten Ihre Leserfragen am KURIER-Telefon. Diesmal: Rechtsanwalt Thomas Sochor.

Ich besitze eine Eigentumswohnung in einem Haus, wo die ehemalige Wohnung des Hausmeisters befristet vermietet ist. Die Mieter sind starke Raucher und rauchen vor allem abends und in der Nacht am Balkon, der unter meiner Wohnung liegt. Dadurch zieht der Rauch direkt in meine Wohnung. Was kann ich dagegen unternehmen?

Rechtsanwalt Thomas Sochor: Ich empfehle, die Verwaltung schriftlich auf diesen Missstand aufmerksam zu machen und die jeweilige Rauchentwicklung - etwa durch Zeugen, Lichtbilder oder Aktenvermerke zu dokumentieren. Weisen Sie die Verwaltung darauf hin, dass Sie in der Nutzung Ihrer Wohnung eingeschränkt sind, die Nachtruhe – wie von Ihnen geschildert – erheblich gestört ist, und Ihre Gesundheit dadurch massiv in Mitleidenschaft gezogen wird.

OGH-Urteil

Der Oberste Gerichtshof hat etwa in der Entscheidung 2 Ob 1/16k hinsichtlich des Zigarrenrauchens bei offenem Fenster oder auf der Terrasse ausgesprochen, dass ein Rauchverbot in den „Sommermonaten“ während der „üblichen Essens- und Ruhezeiten“von 8 bis 10, 12 bis 15 und 18 bis 20 Uhr einzuhalten ist. Ebenso hat der OGH in dieser Entscheidung das Verbot des Zigarrenrauchens für die Nachtstunden bestätigt.

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