Kilometergeld, Vignette und Absätzbeträge: Gibt es 2025 mehr für weniger Geld?
Die schlechte Nachricht zuerst: Bei der Vignette hat der Gesetzgeber eine Valorisierung vorgesehen. Sie wird demnach teurer. Zwar liegt die allgemeine Teuerungsrate aktuell wieder bei unter zwei Prozent, die Erhöhungen bei Vignette richtet sich aber nach der Teuerungsrate von 2022 auf 2023. Somit steigen die Kosten für Konsumenten um 7,7 Prozent.
Vignette erstmals mehr als 100 Euro
Die Pkw-Jahresvignette kostet mit 103,80 Euro erstmals mehr als 100 Euro, bei der Motorrad-Jahresvignette sind es 41,50 Euro. Auch die unterjährigen Varianten (2-Monats-, 10-Tages- und Tagesvignette) werden entsprechend valorisiert.
2025 kommen auf die Verkehrsteilnehmer. Österreich einige Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt bekannt bzw. absehbar ist.
1. CO2-Bepreisung steigt, Zukunft des Klimabonus ungewiss
Mit dem Jahreswechsel kommt es zu einer weiteren Steigerung der nationalen CO2-Bepreisung von 45 auf 55 Euro je Tonne CO2. An den Zapfsäulen bedeutet dies eine Erhöhung von rund drei Cent. Insgesamt ist die nationale CO2-Bepreisung damit 2025 inklusive Umsatzsteuer bei Benzin für 15 Cent und bei Diesel für 16,5 Cent des Preises an der Zapfsäule verantwortlich. Durch den höheren CO2-Gehalt je Liter fällt die CO2-Bepreisung bei Diesel höher aus. Seit Einführung der CO2-Bepreisung im Oktober 2022 bis inklusive November 2024 war Diesel rund 18 Monate lang im Schnitt teurer als Benzin. Ohne den CO2-Preis wären es rund zwei Monate weniger gewesen.
2. Motorbezogene Versicherungssteuer steigt für fast alle Neuzulassungen
Die motorbezogene Versicherungssteuer - die mit der Haftpflichtprämie fällig wird - fällt für fast alle ab 1. Jänner 2025 erstmalig zugelassenen Autos um rund 35 Euro (34,56 Euro) pro Jahr höher aus als bei einer Erstzulassung im Jahr 2024. Nur bei sehr effizienten bzw. leistungsschwachen Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung. E-Autos sind wie gehabt von der motorbezogenen Versicherungssteuer gänzlich befreit. Wichtig: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.
3. Weitere Verschärfungen bei der NoVA (Normverbrauchsabgabe)
Die NoVA, die einmalig zu zahlen ist, steigt mit Jahreswechsel für viele Neufahrzeuge, bei etlichen ändert sich nichts. Aufgrund der Berechnungsmethodik trifft es im kommenden Jahr effiziente, aber auch besonders verbrauchsintensive Fahrzeuge gleichermaßen. Entscheidend ist das einzelne Gramm CO2, das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Für einzelne Hybrid-Modelle, für das Gros an Plug-In-Hybriden und sämtliche Elektroautos zahlt man aufgrund der geringen oder gänzlich fehlenden CO2-Emissionen auf der Straße auch 2025 keine NoVA.
Auch heuer gilt eine Übergangsregelung: Wer für ein NoVA-pflichtiges Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag bis 1. Dezember 2024 abgeschlossen hat, zahlt noch die niedrigere NoVA gemäß den Werten von 2024, sofern das Fahrzeug bis zum 1. April 2025 geliefert wird.
4. Verschärfung bei privater Dienstwagennutzung
Zu einer Verschärfung kommt es auch beim Sachbezug bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss dafür Steuern bezahlen. Überschreiten die CO2-Emissionen laut den Papieren einen bestimmten Grenzwert, müssen in der Regel zwei anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2025 erstmalig zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 126 Gramm je Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt. Für zuvor erstmals zugelassene Fahrzeuge gilt der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Für E-Fahrzeuge fällt auch weiterhin kein Sachbezug an. Für das Laden des E-Firmenautos zu Hause können 2025 35,889 Cent je Kilowattstunde vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden.
Die gute Nachricht betrifft das Kilometergeld.
Kilometergeld wird erhöht
Mit 1. Jänner 2025 wird das amtliche Kilometergeld einheitlich auf 50 Cent erhöht. Der neue Kilometergeld-Satz gilt ab dann unabhängig davon, ob man einen Pkw (bisher 42 Cent) oder ein Motorrad/Motorfahrrad (bisher 24 Cent) nutzt. Zudem erhöht sich auch der Betrag für Mitfahrende: Galten bisher 5 Cent, sind es ab dem neuen Jahr 15 Cent. Ab mehr als einem Kilometer Wegstrecke gelten die 50 Cent auch für die Nutzung eines Fahrrades (bisher 38 Cent bei mehr als zwei Kilometern). Auch der Verkehrsabsetzbetrag wird erhöht
Grundsätzlich werden die Kosten für den Arbeitsweg über den Verkehrsabsetzbetrag bei der Einkommensteuer abgegolten. Dieser Betrag wird mit 2025 auf 487 Euro erhöht und für Arbeitnehmer in der Regel automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt. Was niedrigere Einkommen betrifft, so gilt: Auch der hier bereits höhere Verkehrsabsetzbetrag sowie der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag werden um fünf Prozent angehoben.
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