Fahrrad am Heckträger: Warum das in manchen Ländern (wieder) teuer werden kann

Fahrrad am Heckträger: Warum das in manchen Ländern (wieder) teuer werden kann
Italien ändert neuerlich seine Gesetze für den Transport von Fahrrädern. Worauf man im Urlaub achten muss, wenn man Räder am Heck von Auto oder Wohnmobil mitnimmt.

Fahrräder können im Urlaub eine praktische Sache sein - vor allem, wenn es auf einen Camping-Platz geht. Wer aber außerhalb Österreichs unterwegs ist, sollte aufpassen. Denn je nach Land muss die Ladung unterschiedlich gekennzeichnet sein. Vor allem in Italien gibt es hier ein gesetzliches Hin- und Her. Um teure Strafzettel zu vermeiden, rät der ADAC, sich vorab über die geltenden Regeln zu informieren. Denn in manchen Ländern braucht man derzeit eine spezielle Warntafel.

Italien: Erst ja, dann nein, dann ja

In Italien etwa muss derzeit laut ADAC jede nach hinten über das Fahrzeugheck hinausgehende Ladung mit einer Warntafel gekennzeichnet werden. Wenn die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, muss man sogar zwei Warntafeln, jeweils links und rechts am seitlichen Ende der Ladung, anbringen. Eine Warntafel soll aus Metallblech sein, muss eine Abmessung von mindestens 50 mal 50 Zentimetern haben und rot-weiß schraffiert sein (fünf rote Streifen). Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht werden mit mindestens 87 Euro geahndet.

Zuvor gab es ein Hin- und Her: Seit einer Gesetzesänderung im August 2023 durfte bei Heckträgern mit Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung auf eine Warntafel verzichtet werden. Diese Gesetzesänderung wurde jedoch im Januar 2024 wieder ausgesetzt. Grund: Mehrere Hersteller von Heckträgern sind gegen die Gesetzesänderung vorgegangen. Es gilt also vorerst wieder die alte Gesetzeslage, wonach auch bei beleuchteten und mit Wiederholungskennzeichen ausgestatteten Heckträgern Warntafeln verwendet werden müssen. 

Darf die Ladung breiter sein, als das Fahrzeug?

Wichtig ist auch: Nach der italienischen Straßenverkehrsordnung darf die Ladung zwar im Grundsatz in der Breite jeweils 30 cm über die Schlussleuchten hinausragen. Dies gilt allerdings nicht für "schwer erkennbare Ladung". Nach der Interpretation des italienischen Gesetzgebers sind Fahrräder schwer erkennbar und dürfen daher am am Heckträger nicht breiter sein als das Fahrzeug selbst. Vor allem bei kleineren Pkw ist dies aber oft der Fall. Diese Auslegung scheint aber laut ADAC in Italien keine Anwendung zu finden. Nach Auskunft der Straßenverkehrspolizei in Bozen und Trentino sind in Südtirol und Trentino in solchen Fällen keine Strafen zu erwarten. Auch aus anderen Regionen Italiens sind dem ADAC derzeit keine Beanstandungen bekannt.

In Österreich gilt: Kennzeichentafel müssen stets so angebracht sein, dass sie gut sichtbar und lesbar sind. Da Fahrrad-Heckträger die hintere Kfz-Kennzeichentafel verdecken, gibt es für diese eigene rote Kennzeichentafeln. Diese rote zusätzliche Kennzeichentafel hat dasselbe Kennzeichen wie das Kfz. Die Ausgabe erfolgt bei der Zulassungsstelle einer Versicherung des Wohnsitzbezirkes.

Die Verwendung einer roten Kennzeichentafel ist allerdings nicht verpflichtend. Das Ummontieren der hinteren Kfz-Kennzeichentafel ist weiterhin erlaubt. Die Kfz-Lenkerin/der Kfz-Lenker muss sich aber jedenfalls für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden, wenn die hintere Kennzeichentafel durch den Fahrradträger oder die damit transportierten Fahrräder verdeckt wird.

Seit 2021 gibt es neue rote Kennzeichentafeln für Fahrrad-Heckträger, die das internationale Unterscheidungszeichen tragen und daher in der Regel auch im Ausland anerkannt werden. Es besteht aber keine Umtauschpflicht. Bei der Verwendung von älteren roten Kennzeichentafel wird jedoch empfohlen, für Urlaubsfahrten die hintere Kfz-Kennzeichentafel am Fahrradträger anzubringen, damit es zu keinen Beanstandungen kommt. 

Spanien: Drei rote Streifen reichen

Auch wer nach Spanien unterwegs ist, sollte in eine Warntafel investieren. Hier muss man jede Ladung, die über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausgeht, mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel mit drei roten Streifen kennzeichnen. Dies gilt auch für Heckträger, egal ob mit oder ohne Ladung. Nach den spanischen Vorschriften muss die Warntafel 50 mal 50 Zentimeter groß und aus Aluminium sein. Ist die nach hinten überstehende Ladung so breit wie das gesamte Fahrzeug, müssen man sogar zwei Warntafeln verwenden. Die Warntafel müssen am hinteren Ende der Ladung so montiert sein, dass sie sich senkrecht zur Fahrzeugachse befindet.

Verstöße können teuer kommen: Sie werden mit einem Bußgeld ab 200 Euro geahndet. 

Portugal: Bis 120 Euro Strafe

Auch in Portugal muss man Warntafeln verwenden, wenn Ladung nach hinten über die in den Papieren eingetragene Fahrzeugabmessung hinausragt. In Form und Ausgestaltung gleicht die Tafel der in Spanien gültigen. Daher kann diese Warntafel auch in Portugal verwendet werden. Verstöße führen zu einem Bußgeld von mindestens 120 Euro.

Wenn in Frankreich die Ladung mehr als einen Meter über das Fahrzeugheck oder dem Ende der Fahrzeugkombination hinausragt, ist eine reflektierende Vorrichtung vorgeschrieben, die nach hinten zeigt. Das kann auch eine Warntafel sein. Die reflektierende Vorrichtung muss vertikal und in einer Entfernung zum Boden zwischen 40 cm und 90 cm angebracht werden. Bei Nacht, Nebel oder sonstigen schlechten Sichtverhältnissen ist zusätzlich ein rotes Licht, das aus 150 Metern Entfernung sichtbar ist, anzubringen.

In Frankreich braucht man als Urlauber oft noch ein weiteres Schild: Es gibt nämlich in mehreren Städten Umweltzonen (ZFE-m, „Zone à Faibles Émissions mobilité“). Das Einfahren in diese ist nur mit einer kostenpflichtigen Umweltplakette („Crit’Air“) erlaubt. Diese Zonen gibt es beispielsweise in Grenoble, Lyon, Marseille, Montpellier, Paris, Reims, Rouen, Straßburg und Toulouse. Außerdem können bei erhöhter Luftverschmutzung temporäre Umweltzonen eingeführt werden.  Die Plaketten werden an der Windschutzscheibe befestigt, kosten rund fünf Euro und können online bestellt werden. Verstöße gegen die Umweltzonenbestimmungen werden mit Bußgeldern ab 135 Euro geahndet.

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