Spitäler sind keine Gast-Häuser
Christian Bach im KH Nord bei einer Bandscheibenoperation: Im Vordergrund das Operationsmikroskop.
Patienten, die keinen OP-Termin im nächstgelegenen Spital bekommen, nur weil sie wenige Kilometer außerhalb der Wiener Stadtgrenze leben; eine Gesundheitspolitik, die statt am Verhandlungstisch im Gerichtssaal stattfindet: Selten hat die heimische Politik in den vergangenen Jahren ein derart beschämendes Bild abgegeben wie im Streit um die sogenannten Gastpatienten aus Niederösterreich und dem Burgenland, die in den Wiener Krankenhäusern behandelt werden.
Genau genommen geht es um die Finanzierung ihrer Behandlung. Zwar bekommt Wien über den Finanzausgleich einen Pauschalbeitrag für diese Zusatzleistung, dieser reichte zuletzt aber nicht mehr aus, um die steigenden Kosten abzudecken. Ist dafür Wien selbst verantwortlich, da es in den Verhandlungen zum Finanzausgleich keinen größeren Finanzierungsbedarf anmeldete? Oder liegt die Schuld der Misere doch in Niederösterreich, dessen Spitäler so mangelhaft aufgestellt sind, dass die Patienten lieber nach Wien ausweichen? Darüber wurde in den vergangenen Jahren heftigst gestritten.
Nun – endlich – zeichnen sich erste Ansätze einer Einigung ab. Statt einer pauschalen Vergütung, die sich offenkundig nicht bewährt hat, schlägt Wiens Bürgermeister Michael Ludwig eine Kostenabrechnung mit Niederösterreich und dem Burgenland vor, die sich an der tatsächlichen Patientenzahl orientiert.
Was jetzt passieren muss
Eine Lösung, mit der nach erstem Anschein alle Beteiligten leben können. Eine Lösung, die allerdings nur ein erster Schritt sein kann. Unumgänglich sind tiefgreifende Strukturreformen, damit nur jene Patienten die teure Spitalsinfrastruktur in Anspruch nehmen, die diese auch benötigen. Voraussetzung dafür ist eine gemeinsame Planung der Versorgung über die Bundesländergrenzen hinweg inklusive jener im niedergelassenen Bereich. Zwar ist all dies in der zuletzt von Bund und Ländern vorgestellten Gesundheitsreform vorgesehen. Zweifel an der Umsetzung dieser Vorhaben sind aber berechtigt: Zu oft hat man ähnlich lautende Ankündigungen in den vergangenen Jahren schon gehört, ohne dass etwas passiert ist.
Es mag naives Wunschdenken sein. Aber vielleicht kann die sich nun abzeichnende Einigung im Gastpatienten-Streit als Basis dafür dienen, dass sich wenigstens die drei östlichen Bundesländer auf eine gemeinsame Planung ihrer Gesundheitsversorgung einigen, wenn schon keine bundesweite Reform zustande kommt. Konzepte für eine „Gesundheitsregion Ost“ liegen ja bereits auf dem Tisch. Sie müssten nur mit Leben erfüllt werden – womit auch der unsägliche Begriff „Gastpatient“ endlich dorthin wandern würde, wo er hingehört: auf die Müllhalde der Geschichte.
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