Pro & Contra: Darf man Trump von Twitter aussperren?
Nach dem Sturm auf das Kapitol durch aufgeputschte Trump-Anhänger war es soweit: Facebook griff durch, Twitter griff durch, die meisten großen Social Media-Plattformen zogen nach: Die Auftritte des 45. US-Präsidenten wurden gesperrt. Ist das längst überfällig? Oder ein Angriff auf die Redefreiheit? Lena Hemetsberger, Social Media Managerin des KURIER, und Rudolf Mitlöhner, stellvertretender Innenpolitikchef des KURIER, argumentieren Pro und Contra.
Pro: Twitter hat spät eigene Richtlinien durchgesetzt
Wie weit darf Meinungsfreiheit im Internet gehen? Community-Richtlinien werden von Facebook und Twitter laufend exekutiert. Pornografie, Gewalt, Hassrede und Propaganda von terroristischen Vereinigungen werden entfernt. Facebook beschäftigt ganze Unternehmen damit, Content zu screenen. Funktioniert dieses System perfekt?
Nein, immer wieder bleiben problematische Postings stehen, der Interpretationsspielraum ist groß und der liberalen Tech-Bubble wird politische Schlagseite unterstellt. Dennoch: Meinungsfreiheit im Internet hat ihre Grenzen, sobald dadurch anderen Menschen Schaden zugefügt wird.
Donald Trump provoziert die Twitter-Netiquette bereits jahrelang. Nach den Ausschreitungen in den USA, bei denen radikalisierte Gruppen gewaltsam staatliche Institutionen stürmten und Menschen starben, schritt Twitter endlich ein. Die Schließung des Accounts folgt aufgrund von zwei Tweets, die Twitter als gewaltverherrlichend und schädlich für eine friedliche Machtübergabe interpretiert.
Das Unternehmen hat dadurch (sehr spät) angefangen, seine Richtlinien auch bei Trump anzuwenden. Das ist das gute Recht jeder Plattform. Der US-Präsident sollte hier nicht anders behandelt werden als x-beliebige Wutbürger, im Gegenteil: es sollten höhere ethische Standards gelten. Um in einer aufgeheizten Situation eine friedliche Machtübergabe in den USA zu unterstützen, hat Twitter hier den richtigen Schritt gesetzt.
Solange es noch keine (dringend notwendigen) höherstehenden Gesetze und ethischen Richtlinien zur Internet-Kommunikation von staatlicher Seite gibt, ist es das gute Recht privater Plattformen, ihre Guidelines zu exekutieren. Trump hat sich wissentlich in die Abhängigkeit von einem privaten Konzern und dessen Plattform-Regeln begeben und immer eine Sonderbehandlung genossen. Das Argument, dieser private Konzern habe Trump die Möglichkeit genommen, mit der Bevölkerung zu kommunizieren, ist absurd. Traditionelle Medien existieren weiterhin und Trump wird neue Kommunikationskanäle finden. Er überlegt bereits, sein eigenes soziales Netzwerk zu gründen. Wir werden weiter von Donald Trump hören, auch ohne Twitter-Lautsprecher.
Lena Hemetsberger ist Social Media-Managerin des KURIER.
Contra: Meinungsfreiheit ist unteilbar
Die Sperre des Twitter-Accounts von Donald Trump zeigt exemplarisch einmal mehr: Die schleichende Abschaffung der Meinungsfreiheit geschieht heute im Zeichen der Aufklärung. Vier Jahre lang hat Trump mit seinen Tweets die Welt in Atem gehalten. Aber jetzt, zwölf Tage vor Ende seiner Amtszeit, nimmt Twitter zwei vergleichsweise harmlose Tweets zum Anlass, den scheidenden Präsidenten zu sperren. Echt jetzt?
Natürlich jubeln die üblichen Unverdächtigen. „Trump und sein Publikum werden sich auf alternative Plattformen zurückziehen und eine sozialmediale Parallelwelt erschaffen, die noch weiter von der Realität abgekoppelt ist als die Echokammer, in der sie bislang auf Twitter und Facebook kommunizierten“, heißt es etwa auf socialmediawatchblog.de. Das hindert die Autoren aber nicht, die Entscheidung trotzdem für „richtig, lange überfällig und hochgradig problematisch“ zu halten. Letzteres freilich vor allem, weil „eine Handvoll weißer Männer bestimmt, was im Netz gesagt werden darf“. Ah ja. Und wer soll tatsächlich bestimmen, was im Netz gesagt werden darf?
Am besten gar niemand. Denn der Reiz der sozialen Medien besteht genau darin, ein breitestmögliches Spektrum an Positionen zuzulassen – ohne Ansehen der Person und ihres sozialen, beruflichen und bildungsmäßigen Status. Das zu sanktionierende Unsagbare sollte möglichst eng umgrenzt werden.
Die Entwicklung geht indes in die entgegengesetzte Richtung: Immer enger wird der zugelassene Meinungskorridor – und er wird unter dem diffusen Kampfbegriff „Hass im Netz“ noch enger werden; und immer breiter das Spektrum an Gründen, warum das freie Wort eingeschränkt werden müsse (Stichworte: Islamo-, Homo- und sonstige behauptete „Phobien“).
Gewiss, vieles, was im Netz abgesondert wird, verdient nicht die hehre Bezeichnung „freies Wort“. Aber es gibt keine geteilte Meinungsfreiheit. Nicht von ungefähr warnt der – gewiss nicht mit Trump sympathisierende – russische Dissident Alexej Nawalny: „Dieser Präzedenzfall (die Trump-Sperre; Anm.) wird von Feinden der Redefreiheit weltweit ausgenutzt werden. Auch in Russland.“ Aber eben nicht nur dort.
Rudolf Mitlöhner ist stellvertretender Ressortleiter in der KURIER-Innenpolitik.
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