Potzblitz!
Sofort rauchten hierzulande die Köpfe, ob das nicht ein richtungsweisendes Urteil für Österreich sein könnte und die lästige 2-G-Regel zu Fall bringt. Fehlanzeige. In Österreich mahlen die Müh(l)en der Justiz anders und vor allem langsamer. Es gibt kein Eilverfahren wie in Deutschland. Das heißt, um die 2-G-Regel anzufechten, müsste man den ganzen Instanzenzug bis zum Verfassungsgerichtshof durchlaufen, Abkürzungen ausgeschlossen. Ein breiter Weg, der eine gefühlte Ewigkeit dauert. Und damit vielleicht länger als die Pandemie.
Gegessen ist das Thema deshalb nicht. Im Gegenteil.
Es kocht jetzt erst so richtig hoch. Auf politischer Ebene,
in der Wirtschaft, in der gesamten Bevölkerung.
Wirte ätzen, dass Omikron nicht mit der Sperrstunde um 22 Uhr schlafen geht, sondern Privatpartys ohne 2-G-Kontrolle crasht. Handelsmitarbeiter schimpfen über ihren Nebenjob als Hilfssheriff, der in Türsteher-Manier Ausweise kontrolliert. Und so Stammkunden verjagt, die sich beleidigt fühlen, weil sie mangels 2-G-Nachweis nicht in den Laden dürfen.
Manch Händler würde sich ohnehin längst am liebsten in den nächsten Lockdown verabschieden. Dort hätte er wenigstens keine grantigen Kunden vor der Tür, stattdessen Covid-Hilfen auf dem Konto. Blöd nur, dass sich das Vater Staat, oder besser gesagt der Steuerzahler, nicht länger leisten kann.
Parallel dazu warnen Virologen, dass ein Ende des Lockdowns für Ungeimpfte ein völlig falsches Zeichen ist.
Stimmt alles.
Das Leben ist nur leider nicht Schwarz-Weiß, sondern eine einzige Grauzone. Man muss die Kirche im Dorf lassen. Ein Kunde, der an der Kassa eines Elektro- oder Möbelgeschäfts steht, ist für sich oder seine Mitmenschen nicht gefährlicher oder ungefährlicher als einer, der an der Supermarktkassa steht. Beim Einkaufen mit Maske hält sich das Ansteckungsrisiko laut Studien ohnehin in engen Grenzen. Wenn der Lockdown für Ungeimpfte etwas bringt, dann zusätzlichen Druck, sich doch impfen zu lassen. Also die Impfquote zu steigern und die Spitäler zu entlasten.
So wie es auch Ziel der Impfpflicht ist. Und wenn diese Anfang Februar gilt, kann es nicht mehr Aufgabe des Handels sein, deren Einhaltung zu kontrollieren.
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