Worum ging es im Detail?
Nach dem Tod des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek hat eine Experten-Kommission untersucht, ob Politiker versucht haben, Einfluss auf die Justiz zu nehmen.
Die enttäuschende Antwort lautet: Ja, sie haben. Und das wiederholt im Laufe der vergangenen 13 Jahre.
Damit die Empörung im angemessenen Rahmen bleibt, sei an dieser Stelle festgehalten: Österreich leidet nicht unter systematischer Polit-Justiz, Straftäter werden nicht generell besser behandelt, weil sie einer bestimmten Partei oder einem Klüngel angehören.
Allerdings stößt sich Kreutners Kommission zu Recht an der mancherorts spürbaren Verhaberung, die die Kommission mit Begriffen wie „politische Anbiederung“ oder „pseudo-amikale Strukturen“ umschreibt.
Diese Anbiederung äußert sich beispielsweise darin, dass Parteifunktionäre über die Fortschritte von Ermittlungen gegen Regierungsmitglieder informiert werden; oder dass Beschuldigte in politisch heiklen Causen mit hohen Beamten des Justiz-Apparats über ihren eigenen Fall plaudern.
Derlei – und das muss ohne Wenn und Aber festgehalten werden – ist à la longue toxisch für das Ansehen von Politik wie Justiz. Denn erhärtet sich der Eindruck, dass manche vor dem Staatsanwalt gleicher sind als andere, bringt das den ganzen Rechtsstaat in Argumentationsnot.
So weit sind wir, wie gesagt, noch nicht, die Justiz arbeitet solid. Das zeigen einschlägige Untersuchungen wie das EU-Justizbarometer oder der Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission.
Der momentane Zustand ist allerdings kein Naturgesetz, er muss ständig erkämpft werden. Und nachdem die Kreutner-Kommission diverse Verhaberungstendenzen nun amtlich festgehalten hat, gilt es, Konsequenzen zu ziehen.
In einem ersten Schritt hilft mehr Distanz. Natürlich sollen sich Spitzenpolitik und Justiz weiterhin zu justiz- und gesellschaftspolitischen Grundsatzfragen austauschen. Sie müssen das sogar tun. Was nicht geht, das sind Plaudereien nach dem Motto: „Du, wie laufen eigentlich die Ermittlungen gegen den Herrn X?“
Ob Österreich einen Generalstaatsanwalt benötigt und welche Reformschritte vonnöten sind, um die Justiz zukunftsfit zu machen, wird dann die nächste Bundesregierung ins Koalitionsprogramm schreiben. Hoffentlich.
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