Eine Ohrfeige für die Richter, die ihre Kompetenzen offenbar weit überschritten haben

von Dr. Anita Staudacher

über die VfGH-Entscheidung zur dritten Piste

So nicht. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat bei seiner Entscheidung gegen der Bau der dritten Piste am Flughafen Wien „die Rechtslage grob verkannt“. Viel schlimmer hätte der Rüffel des Höchstgerichts wohl nicht ausfallen können. Eine Ohrfeige für die drei Richter, die ihre Kompetenzen offenbar weit überschritten haben. Auch wenn sie das Höchstgericht in Schutz nimmt: Dass zwei der drei Richter vor ihrer Bestellung ein besonderes Naheverhältnis zu Umweltschutz sowie Land- und Forstwirtschaft hatten, löste bei den vielen Kritikern der Entscheidung wohl zu Recht Kopfschütteln aus.

Die Causa Flughafen wird aber noch für viele Debatten sorgen, schließlich geht es auch um zentrale „Wertungsfragen“ für eine Gesellschaft. Was ist wichtiger, der Umweltschutz oder wirtschaftliche Interessen?

Die Konsequenz aus dem Rechtsstreit kann nur lauten: Naheverhältnisse von involvierten Richtern, durch die die volle Unbefangenheit infrage gestellt werden könnte, darf es nicht mehr geben. Die Urteilenden müssen unumstritten sein. Der Bestellmodus für die Richter des BVwG sollte daher überdacht werden. Die nächste Entscheidung zur dritten Piste darf kein weiteres Fiasko werden.

Artikel über die VfGH-Entscheidung lesen Sie hier

Zwei von ihnen waren vorher im Umweltministerium, ein dritter Generalsekretär der Land- und Forstbetriebe. - derstandard.at/2000054605495/3-Piste-in-Schwechat-Ermittlungen-gegen-zwei-Richter

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