Flughafen Wien: Neue Chance für 3. Piste
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BvwG) gegen die vom Flughafen Wien-Schwechat geplante dritte Piste als verfassungswidrig aufgehoben. Die Rechtssache geht nun zurück an das BvwG, das eine neuerliche Entscheidung treffen muss. Das Höchstgericht gab damit einer Beschwerde des Flughafens Wien und des Landes Niederösterreichs statt.
"Wir nehmen die Entscheidung des VfGH zur Kenntnis. Der VfGH hat eindeutig den Verfassungsrahmen klargestellt und eine klare Entscheidung getroffen. Diese ist jetzt im weiteren Verfahren zu berücksichtigen", sagte BvwG-Sprecherin Dagmar Strobel-Langpaul. Die nächsten Schritt sollen demnächst geklärt werden.
VfGH widerspricht BvwG-Rechtsauffassung
"Das Bundesverwaltungsgericht hat in der angefochtenen Entscheidung die Rechtslage in mehrfacher Hinsicht grob verkannt. Dieses gehäufte Verkennen der Rechtslage belastet die Entscheidung mit Willkür; es verletzt die Parteien im Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz", sagte VfGH-Präsident Holzinger. Damitwidersprichter deutlich die Rechtsauffassung des BvwG.
Es sei zwar verfassungsrechtlich geboten, den Umweltschutz bei der Abwägung von Interessen für und gegen die Genehmigung eines Projekts einzubeziehen, "aber die im Gesetz genannten 'sonstigen öffentlichen Interessen', die bei der Abwägung gemäß Luftfahrtgesetz zu berücksichtigen sind, müssen aus dem Luftfahrtgesetz selbst ableitbar sein."
Verwaltungsgericht hat Emmissionen fehlerharf berechnet
Auch sei, erklärte Holzinger in seiner Argumentation, aus dem Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit kein absoluter Vorrang von Umweltschutzinteressen ableitbar. Das Verwaltungsgericht habe zudem die mit dem Projekt verbundenen Kohlendioxid-Emissionen fehlerhaft berechnet.
Hinzu komme, dass sich das Verwaltungsgericht fälschlich auch auf Rechtsgrundlagen und internationale Abkommen wie das Kyoto-Protokoll beruft, die es in diesem Fall nicht hätte heranziehen dürfen. "Auch das Klimaschutzziel in der niederösterreichischen Landesverfassung darf für die Auslegung des Luftfahrtgesetzes nicht herangezogen werden, weil dieses Ziel nur für den Wirkungsbereich des Landes anzuwenden ist."
Neue Chance für 3. Piste
Flughafen Wien-Chef Günther Ofner hat die Aufhebung der Entscheidungnaturgemäß begrüßt. "Ich glaube, dass ist ein guter Tag für den Wirtschaftsstandort aber auch für das Unternehmen Flughafen", sagte Ofner. Das Projekt 3. Piste habe damit eine neue Chance bekommen, so Ofner. Er hoffe, dass es vor dem BVwG zu einer zügigen Entscheidung kommen wird.
"Es ist sehr erfreulich, mit welcher Klarheit der Verfassungsgerichtshof entschieden hat", so Ofner. "Persönlich würde ich jetzt keine Gründe sehen, die einer endgültigen Genehmigung entgegenstehen", so der Flughafen Wien-Chef. Aber das sei Sache des BVwG. Zudem sei nicht auszuschließen, dass Beschwerdeführer nicht wieder mit anderen Gründen kommen und wieder die Höchstgerichte anrufen. "Insofern wird es schon noch einige Jahre dauern, bis wir Rechtssicherheit erwarten dürfen", so Ofner.
VfGH hebt Verbot für dritte Piste auf
So nicht. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat bei seiner Entscheidung gegen der Bau der dritten Piste am Flughafen Wien „die Rechtslage grob verkannt“. Viel schlimmer hätte der Rüffel des Höchstgerichts wohl nicht ausfallen können. Eine Ohrfeige für die drei Richter, die ihre Kompetenzen offenbar weit überschritten. Auch wenn sie das Höchstgericht in Schutz nimmt: Dass zwei der drei Richter vor ihrer Bestellung ein besonderes Naheverhältnis zu Umweltschutz sowie Land- und Forstwirtschaft hatten, löste bei den vielen Kritikern der Entscheidung wohl zu Recht Kopfschütteln aus.
Die Causa Flughafen wird aber noch für viele Debatten sorgen, schließlich geht es auch um zentrale „Wertungsfragen“ für eine Gesellschaft. Was ist wichtiger, der Umweltschutz oder wirtschaftliche Interessen?
Die Konsequenz aus dem Rechtsstreit kann nur lauten: Naheverhältnisse von involvierten Richtern, durch die die volle Unbefangenheit infrage gestellt werden könnte, darf es nicht mehr geben. Die Urteilenden müssen unumstritten sein. Der Bestellmodus für die Richter des BVwG sollte daher überdacht werden. Die nächste Entscheidung zur dritten Piste darf kein weiteres Fiasko werden.
von Anita Staudacher
Zwei von ihnen waren vorher im Umweltministerium, ein dritter Generalsekretär der Land- und Forstbetriebe. - derstandard.at/2000054605495/3-Piste-in-Schwechat-Ermittlungen-gegen-zwei-Richter
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