Für freie Wahl – auch bei Krankenkassen

Christine Klafl

Christine Klafl

Wenn etwas zwei oder vier Räder hat, ist alles klar: Es gilt die Versicherungspflicht. Welche Assekuranz kassiert, darf der Kunde bestimmen.

Wenn etwas zwei Beine hat, ist alles ganz anders. In Sachen Krankenkassen gilt nicht die Versicherungspflicht, sondern die Pflichtversicherung. Ob "gemeiner" Angestellter, Bauer, Landeslehrer, Beamter oder Magistratsbediensteter – jeder Betroffene ist an seine für ihn bestimmte Krankenkasse gebunden. Wobei der Privilegienstadl in einigen dieser Einrichtungen eine sehr gedeihliche Gebundenheit ist. Wer möchte nicht Beamter in Steyr sein, wenn er kaputte Zähne hat? Die bekommen mehr als 2000 Euro an Zuschuss pro Zahnimplantat, während die Wiener Gebietskrankenkasse nicht einmal ein Zehntel davon lockermacht.

Weg mit den Privilegien, die meist nur Besserverdienern vorbehalten sind. Her mit der freien Wahl der Krankenkasse. Und wenn wir schon beim Umbauen sind: Nehmen wir doch das wachsende Heer an Ein-Personen-Unternehmen mit auf die Reise zur Versicherungswahl.

Dass Systemumstellungen glücken können, hat der Energiemarkt gezeigt. Bis vor Kurzem war es völlig undenkbar, seinem Versorger untreu zu werden. Jetzt gibt es immer mehr Wechsler und einen Tarifrechner, der das für die individuelle Situation beste Angebot findet.

Warum also nicht auch einen Tarifrechner für Krankenkassen, der zeigt, welche für das aktuelle Alter oder den Gesundheitszustand am meisten taugt. Keine Bange: Auch chronisch Kranke bleiben in einem System der freien Wahl nicht auf der Strecke, das zeigt etwa das Beispiel Deutschland. Das lässt sich durch exakte gesetzliche Vorgaben regeln. Krankenkassen bleiben letztlich, wofür sie gedacht sind – Solidargemeinschaften. Derzeit sind allerdings manche solidarischer als andere.

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