Qualm
So mancher Raucher wird sich fragen, ob auch er eines Tages seine Wohnung verlieren könnte. Klar ist: Rauchen in Mietwohnungen ist auch künftig erlaubt. Allerdings nur, solange sich kein Nachbar belästigt fühlt.
Jetzt ist es amtlich. Raucher können, nachdem sie aus öffentlichen Plätzen und Lokalen weitgehenden verbannt wurden, auch in privaten Räumen nicht mehr tun und lassen, was sie wollen. Im Streit um Zigarettenqualm in einem Mietshaus in Düsseldorf ist gegen den rauchenden Mieter entschieden worden. Der Pensionist muss nach 40 Jahren Mietdauer seine Zwei-Zimmer-Wohnung räumen. Das Landesgericht hat vor wenigen Tagen in zweiter Instanz entschieden, dass die Kündigung zu Recht erfolgte. Der ehemalige Hausmeister hatte seine Nachbarn massiv mit Zigarettenrauch belästigt. Auch nach mehrmaliger Aufforderung hat der 75-Jährige es unterlassen, dafür zu sorgen, dass der Rauch nicht in das Stiegenhaus zieht. Er hat weder gelüftet, noch seine vollen Aschenbecher ausgeleert. Das Urteil ist richtungsweisend und hat Auswirkungen über Deutschland hinaus. So mancher Raucher wird sich fragen, ob auch er eines Tages seine Wohnung verlieren könnte. Klar ist: Rauchen in Mietwohnungen ist auch künftig erlaubt. Allerdings nur, solange sich kein Nachbar belästigt fühlt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
ulla.gruenbacher(at)kurier.at
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