Haustüre
Das allgemeine Bedürfnis nach Sicherheit steigt und hat Auswirkungen auf Investitionen im Wohnbereich.
Das allgemeine Bedürfnis nach Sicherheit steigt und hat Auswirkungen auf Investitionen im Wohnbereich. Konkret geht es darum, dass ein Mieter im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) auf eigene Kosten eine Sicherheitstüre zu seiner Wohnung einbauen ließ. Die Investition wurde vom Land Wien durch einen Zuschuss gefördert. Beim Auszug forderte der Mieter den Vermieter zum Ersatz der getätigten Investition auf. Die Vermieterin weigerte sich mit der Begründung, der Einbau der Türe stelle keine wesentliche Verbesserung dar. Der Oberste Gerichtshof (OGH) urteilte, dass dem Mieter beim Auszug Ersatz für wesentliche Verbesserungen zusteht, die in den letzten 20 Jahren vor Beendigung des Mietverhältnisses getätigt wurden. Voraussetzungen sind, dass die Investition von einer Gebietskörperschaft gefördert wurde, sie (für potenzielle Nachmieter) von Nutzen ist und die gesetzliche Abschreibungsdauer noch nicht erschöpft ist. Die öffentliche Förderung der Investition ist laut OGH ein Indiz für eine wesentliche Verbesserung wie im MRG definiert. Der Vermieter muss die Investition ablösen.
ulla.gruenbacher(at)kurier.at
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