E-Check

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

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Die Elektrotechnikverordnung regelt, dass bei jeder Neuvermietung von Wohnungen, die dem MRG unterliegen, die Installationen dem Stand der Technik entsprechen müssen.

von Mag. Ulla Grünbacher

über den E-Check

Autos, Rasenmäher, Bohrmaschinen – laute Geräusche umgeben uns jeden Tag. Lärm wird als Störfaktor empfunden und der Stress, der dabei entsteht, kann krankmachen. Der Blutdruck steigt, es kommt zu Kopfschmerzen und Konzentrationsstörungen. So viel ist bekannt. Neu ist, dass Lärm auch dick machen kann. Wer in der Nähe eines Flughafens wohnt und ständig dem Fluglärm ausgesetzt ist, läuft einer neuen Studie zufolge Gefahr, Gewicht zuzulegen. Mit dem Anstieg des Lärmpegels um fünf Dezibel steigt der Taillenumfang um rund 1,5 Zentimeter, das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Wissenschaftlern des schwedischen Karolinska-Instituts. Die Wissenschaftler führen das Ergebnis auf die verstärkte Ausschüttung von Stresshormonen zurück. Aber nicht nur Lärm von lauten Maschinen verursacht Stress. Auch die ständige Geräuschkulisse, das Klappern von Tasten, das Gespräch und die Telefonate der Kollegen im Großraumbüro wirken sich auf Dauer auf das vegetative Nervensystem aus. Je mehr Platz den Mitarbeitern im Büro eingeräumt wird, desto weniger Auswirkungen hat der Lärm.

Eine Wohnung kann nur dann ihrer Kategorie entsprechend vermietet werden, wenn sie in brauchbarem Zustand ist. Das ist sie nur dann, wenn die Elektroinstallationen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die Gesundheit der Bewohner nicht gefährdet ist. Geht von den Installationen eine Gefahr aus, dann hat der Vermieter drei Monate Zeit, den Mangel auf seine Kosten zu beseitigen. Lässt er diese Frist ungenutzt verstreichen, kann der Mieter eine Mietzinsminderung durchsetzen. Vor allem in Altbauten finden sich immer noch Wohnungen, in denen die Stromleitungen über Putz verlegt und nicht geerdet sind. Die Elektrotechnikverordnung regelt, dass bei jeder Neuvermietung von Wohnungen, die dem MRG unterliegen, die Installationen dem Stand der Technik entsprechen müssen. Es muss ein Zusatzschutz, mindestens aber ein Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA vorhanden sein. Der Vermieter muss außerdem den Zustand der Elektroinstallationen dokumentieren und bei Neuvermietung dem Mieter vorlegen. Tut er dies nicht, kann der Mieter die Miete mindern.

ulla.gruenbacher@kurier.at

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