E-Check
Die Elektrotechnikverordnung regelt, dass bei jeder Neuvermietung von Wohnungen, die dem MRG unterliegen, die Installationen dem Stand der Technik entsprechen müssen.
Eine Wohnung kann nur dann ihrer Kategorie entsprechend vermietet werden, wenn sie in brauchbarem Zustand ist. Das ist sie nur dann, wenn die Elektroinstallationen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die Gesundheit der Bewohner nicht gefährdet ist. Geht von den Installationen eine Gefahr aus, dann hat der Vermieter drei Monate Zeit, den Mangel auf seine Kosten zu beseitigen. Lässt er diese Frist ungenutzt verstreichen, kann der Mieter eine Mietzinsminderung durchsetzen. Vor allem in Altbauten finden sich immer noch Wohnungen, in denen die Stromleitungen über Putz verlegt und nicht geerdet sind. Die Elektrotechnikverordnung regelt, dass bei jeder Neuvermietung von Wohnungen, die dem MRG unterliegen, die Installationen dem Stand der Technik entsprechen müssen. Es muss ein Zusatzschutz, mindestens aber ein Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Nennfehlerstrom von nicht mehr als 30 mA vorhanden sein. Der Vermieter muss außerdem den Zustand der Elektroinstallationen dokumentieren und bei Neuvermietung dem Mieter vorlegen. Tut er dies nicht, kann der Mieter die Miete mindern.
ulla.gruenbacher@kurier.at
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