Drum prüfe

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Die Lebensgefährtin widerrief die Schenkung des Liegenschaftsanteils wegen groben Undanks

von Mag. Ulla Grünbacher

über ein OGH-Urteil

Drum prüfe, wir sich ewig bindet - oder dem Partner das halbe Haus schenkt.

Der Fall: Eine Hausbesitzerin schenkte ihrem Lebensgefährten die Hälfte der gemeinsam bewohnten Immobilie. Nach teils tätlichen Auseinandersetzungen beendete sie die Lebensgemeinschaft und widerrief in Folge die Schenkung des Liegenschaftsanteils wegen groben Undanks. Sie begehrte die Unwirksamkeitserklärung der grundbücherlich nicht durchgeführten Schenkung, da ihr Lebensgefährte sie nicht nur misshandelt, sondern auch gestalkt hatte. Rund 200 Nachrichten schicke er ihr in den ersten fünf Monaten der Trennung. Seine Begründung: Er hätte Zugang zu seinen Sachen, die noch im Haus verblieben waren, gesucht und hätte versucht, die Lebensgemeinschaft weiterzuführen.

Das Erstgericht erklärte den Schenkungswiderruf für unwirksam. Das Berufungsgericht widersprach. Der OGH hob das Urteil des Berufsgerichts auf und verwies das Verfahren zur Ergänzung an das Erstgericht zurück. Denn ein Schenkungs-Widerruf erfordert eine strafbare Handlung des Beschenkten gegen den Schenker. Eine beharrliche Verfolgung im Sinne von Stalking wäre eine Straftat gegen die Privatsphäre der ehemaligen Lebensgefährtin. Die Tat muss aber so gravierend sein, dasssie den Widerruf rechtfertigt. Das Erstgericht wird nun feststellen, ob das Verhalten des Lebensgefährten den Strafbestand der beharrlichen Verfolgung entsprach und ob die Lebensgefährtin in der Lebensführung beeinträchtigt war.

ulla.gruenbacher@kurier.at

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