Bestellerprinzip

Die wöchentliche Kolumne von Ulla Grünbacher.
Ulla Grünbacher

Ulla Grünbacher

Wer anschafft, zahlt

von Mag. Ulla Grünbacher

über das Bestellerprinzip

Wer anschafft, zahlt. Nach diesem Motto funktioniert das Bestellerprinzip seit 2015 in Bezug auf die Maklergebühr in Deutschland. Vorerst allerdings nur in Bezug auf Mietwohnungen. Konkret bedeutet das: Beauftragt der Wohnungsbesitzer einen Makler damit, für das Objekt einen Mieter zu suchen, dann muss er auch die Provision bezahlen.

In Deutschland hat dies dazu geführt, dass die Vermittlungshonorare um rund 20 Prozent gesunken sind. Allerdings ist auch das Angebot an Mietwohnungen am Markt zurückgegangen, da das Kaufsegment für die Branche lukrativer geworden ist.

Nun gibt es einen neuerlichen Vorstoß, dieses Bestellerprinzip auch in Österreich einzuführen, um Mieter zu entlasten. Denn derzeit ist es so, dass der Immobilienmakler sowohl vom Abgeber als auch vom Abnehmer eine der Höhe nach reglementierte Vermittlungsgebühr verlangen darf. Kanzleramtsminister Thomas Drozda will, dass ein entsprechender Beschluss bis Juni beschlussreif ist.

Die Makler sind naturgemäß wenig erfreut über diesen Vorstoß. Sie betonen, dass sie derzeit beide Seiten, Abgeber und Abnehmer, vertreten und auch dafür haften. Kommt das Bestellerprinzip, würden die Mieter nicht mehr beraten werden.

ulla.gruenbacher@kurier.at

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