Achtung, Kamera
Bei privaten Sicherheitsmaßnahmen muss man vorsichtig sein, denn es könnten Persönlichkeitsrechte verletzt werden.
Rund 500.000 Überwachungskameras gibt es in Wien, sie werden vor allem im öffentlichen Bereich (zum Beispiel in U-Bahnen), aber zunehmend auch im privaten Bereich eingesetzt. Hausbesitzer überwachen ihr Grundstück, um zu sehen, ob sich jemand unberechtigt Zutritt verschafft und um Vandalismus wie Graffitis an der Hauswand vorzubeugen. Doch bei privaten Sicherheitsmaßnahmen muss man vorsichtig sein, denn es könnten Persönlichkeitsrechte verletzt werden. In einem konkreten Fall überwachte eine Mieterin sowohl den mitvermieteten Garten als auch den eigenen Stellplatz in der Garage. Die Vermieterin klagte sie auf Unterlassung, hatte damit aber keinen Erfolg. Denn die Kameras waren so positioniert, dass sie von vorbeigehenden Personen maximal die Unterschenkel erfasst hätten. Dass es sich bei den Geräten um Attrappen handelte, war auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) argumentierte, es entstehe kein Überwachungsdruck für die Bewohner und deren Gäste, weil die beiden Kameras ausschließlich den Wohnbereich der Mieterin erfassen.
Kommentare