Werfen Sie Ihr altes Bücherregal nicht in den Sperrmüll - vielleicht macht es Karriere als Aroma.

von Guido Tartarotti

über Verpackung und Inhalt am Beispiel Tee.

Bemerkenswerte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: Es ist nicht zulässig, mit bestimmten Früchten zu werben, wenn sich im beworbenen Produkt weder die Früchte noch deren Aromen befinden.

Es ging um den Kindertee „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“, in dem sich trotz der auf der Verpackung abgebildeten Früchte weder Himbeeren, noch Vanille befinden (und nicht einmal Spuren von Abenteuer oder gar dem Kinderbuch-Hasen Felix).

Tee ist ohnehin ein kompliziertes Produkt: Der Einschlaftee soll das Einschlafen erleichtern, der Entschlackungstee das Entschlacken, man kann aber so viel Hustentee trinken, wie man will, man bekommt davon keinen Husten. Und im Magendarmtee sind weder Magen noch Darm enthalten.

Interessant ist, woraus Früchtearomen für Tee laut Verbraucherschützern unter anderem hergestellt werden: aus Holzspänen. Werfen Sie also Ihr altes Bücherregal nicht einfach in den Sperrmüll – wer weiß, vielleicht macht es noch eine Zweitkarriere als Himbeeraroma.

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