Unteilbar
Sie gelten prinzipiell für alle
Menschenrechte sind unteilbar. Sie gelten prinzipiell für alle. Auch für Homosexuelle. Auch für Heterosexuelle. Für alle wie auch immer Liebenden. Ihnen das Recht auf staatlich anerkannte Lebensgemeinschaft, vulgo Ehe, zu verwehren, wäre absurd.
Und nein: Davon geht keine Gefahr für „die Familie“ aus. Niemand „wird“ schwul. Schwule und lesbische Menschen werden auch dann nicht heterosexuell heiraten und viele Kinderlein zeugen, wenn man ihnen die homosexuelle Ehe verbietet (obwohl manche diesen Unsinn ernsthaft behaupten). Schwule und lesbische Menschen sind seit jeher Teil der Lebensrealität – nur müssen sie sich heute nicht mehr verstecken.
Die Frage, ob sie Kinder adoptieren dürfen, ist viel schwieriger zu entscheiden. Hier wiegt im Zweifel das Wohl des Kindes schwer. Sind sich hier alle Experten einig?
Andererseits: Das Wichtigste für ein Kind ist, dass es geliebt wird – das Menschenrecht auf Liebe (und das ist, wie jeder beobachten kann, keineswegs in allen, der Klischeenorm entsprechenden, Familien so sicher).
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