Überreaktion
Angst rechtfertigt keine Straftaten, und die angemessene Reaktion ist nicht die Überreaktion
In Oberösterreich wurde eine Straftat begangen. Der Tatbestand wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auf „Brandstiftung an fremder Sache“ hinauslaufen. Der Sachschaden beläuft sich auf 300.000 Euro.
So weit die Fakten. Selbstverständlich kommt niemand auf die Idee, alle Oberösterreicher unter Generalverdacht zu stellen. Jemand ist straffällig geworden und wird hoffentlich ausgeforscht und verurteilt. Das zerstörte Gebäude wird an derselben Stelle neu errichtet. Ende der Nachricht.
Jetzt kommt aber die symbolische Komponente hinzu: Bei dem Gebäude handelte es sich um ein Haus für Asylwerber. Da tritt bei einem Teil der Bevölkerung sofort ein lautstark ausgetragener „Schockzustand“ ein, was gewiss im Kalkül des Täters lag. Bei einem anderen Teil tritt ein völlig unangebrachter Schuldverschiebungsreflex ein: Da sehe man, wozu „Ängste“ führten, die von der Politik „nicht ernst genommen würden“.
Zur Klarstellung: Angst rechtfertigt keine Straftaten. Und die angemessene Reaktion ist nicht die Überreaktion, sondern der Wiederaufbau.
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