Das Erkenntnis ist zu begrüßen und zu ergänzen um Bürgermeister, Briefträger, Pizzabäcker …

von Birgit Braunrath

über den Gerichtsentscheid, dass man zu einem Polizeibeamten nicht Oida sagen darf

Gerichtsentscheid zum Tag: Wer zu einem Polizisten „Oida“ sagt, macht sich strafbar. Das Landesverwaltungsgericht OÖ bestätigte eine Entscheidung, wonach eine abschätzige Äußerung gegenüber einem Polizeibeamten den öffentlichen Anstand verletze. (Am Rande eines Fußballmatchs wollte ein Polizist das Transparent eines Fans einziehen, dieser reagierte mit: „Lassen Sie los, Oida!“)

Das Erkenntnis ist vorbehaltlos zu begrüßen. Und zu ergänzen um Schuldirektoren, Pizzabäcker, Bürgermeister, Briefträger sowie alle anderen Gewährleister öffentlicher Ruhe und Ordnung. Denn Wertschätzung sollte nicht nach Berufsgruppen verhandelbar sein, sondern selbstverständlich.

Allerdings muss ich als Mutter zweier Jugendlicher einwerfen, dass das Vokabel Oida in der heutigen Jugendsprache nicht zwingend als Anrede gemeint ist. Vor allem mit extralangem A („Oidaaaa!“) ist es ein Sprachinstrument zum Frustabbau, ein Ausdruck der Missbilligung bei gleichzeitiger Kapitulation. Insofern also eine durchaus kooperativ gemeinte Ansage. Und deutlich netter als „Kieberer“.

Kommentare