Es geht gar nicht um den Glauben, sondern um Geld. Darum, dass man sich den Tag abkaufen lässt

von Birgit Braunrath

über die Frage, ob der Karfreitag ein Feiertag werden soll

Alles, was Recht ist, muss nicht immer vernünftig sein. So gab der Oberste Gerichtshof gestern bekannt, dass man den Europäischen Gerichtshof um Klärung gebeten habe, ob die im österreichischen Arbeitsruhegesetz festgeschriebene Regelung, dass der Karfreitag ein Feiertag für Angehörige der evangelischen Kirche sei, eine Ungleichbehandlung aus religiösen Gründen darstelle.

Was, juristisch formuliert, umständlich klingt, mündete in der allgemein verständlichen Debatte: „Soll der Karfreitag ein Feiertag werden?“ Denn darauf liefe ein Ja des EuGH hinaus. Und da sagt einem der Verstand: Österreich hat 13 Feiertage (die Niederlande 8, die Schweiz 9, Deutschland 10) und fast ebensoviele Fenstertage, was in einem Land mit 25 Tagen Mindesturlaubsanspruch reichen sollte. Ende der Diskussion?

Nein, denn darum geht es gar nicht. Sondern darum, ob dem Kläger, einem konfessionslosen Arbeitnehmer, am Karfreitag ein Feiertagsentgelt zustehe. Es geht also nicht um den Glauben, sondern um Geld. Darum, dass man sich den Tag abkaufen lässt, wie einst Judas. Das passt zum Karfreitag.

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