Höchstrichter ist kein Nebenjob

Höchstrichter ist kein Nebenjob
Im Jahr 2023 gibt es kein belastbares Argument dafür, dass VfGH-Richter nebenbei auch noch als Rechtsanwälte arbeiten müssen.
Christian Böhmer

Christian Böhmer

Wurde bei einer Wahl getrickst – und muss sie wiederholt werden? Haben die Lockdowns Grundrechte verletzt? Und was ist mit der Adoption von Kindern? Soll man sie auch gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglichen?

Es sind richtungsweisende Fragen, die der Verfassungsgerichtshof bearbeitet. Er ist das Grundrechtsgericht schlechthin und entscheidet bis zu 5.000 Fälle im Jahr.

So gesehen sollte man annehmen: Das Richterdasein am VfGH ist nicht nur fordernd, sondern auch ein Fulltime-Job.

Es ist anders.

Im Unterschied zu nahezu allen vergleichbaren Gerichtshöfen der Welt dürfen Verfassungsrichter hierzulande ihren Job als Uni-Professor, Rechtsanwalt oder „normaler“ Richter weiter ausüben.

Seit Jahren führt dieser „Nebenerwerb“ zu Problemen und Konflikten.

Der „Klassiker“: Ein VfGH-Richter muss sich bei einem Verfahren für befangen erklären, weil er in seinem „Zweitjob“ als Anwalt Mandanten vertritt, die mit diesem Verfahren irgendwie zu tun haben.

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