Warum nicht auf Erfahrungen zurückgreifen?

Warum nicht auf Erfahrungen zurückgreifen?
Widmungen sollten wie früher auf Bezirksebene geklärt werden

Die Neos-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger hat die Frage der Verantwortung für das Zubetonieren unserer Böden zu Recht zur Diskussion gebracht.

Es ist zwar nicht populär, aber ich möchte auf vergangene Lösungen zurückgreifen. Früher waren die Bezirkshauptmänner/Bezirkshauptfrauen dafür zuständig, darüber zu entscheiden, wie die Flächenwidmungen aussehen und in welcher Weise die Raumordnung in den verschiedenen Gemeinden Platz greift.

Das wurde im Sinne einer „Demokratisierung“ abgeschafft, weil man die Zuständigkeiten in die Gemeinden und zu den Bürgermeistern verlagert hat. Die Unterscheidung zwischen Bürgermeister und Gemeinderat ist deswegen notwendig, weil in erster Instanz der Bürgermeister, bei Berufung der Gemeinderat, zuständig ist.

Die offensichtliche Schwäche dieser Lösung besteht darin, dass Bürgermeister natürlich wiedergewählt werden wollen und daher die Neigung haben, bestimmten Gruppen, die sie für ihre politische Tätigkeit brauchen, nachzugeben. Noch ärger ist es auf der Gemeinderatsebene, weil natürlich auch dort innere Koalitionen bestehen, die eine gewisse Nachgiebigkeit gegenüber Interessen von Gruppen, Familien, Branchen etc. zeigen.

Mein Vorschlag: zurück an die Bezirkshauptmannschaft! Der Bezirkshauptmann bzw. die Bezirkshauptfrau ist nicht abhängig von einer Wiederwahl, sondern hat die Chance, mit einer entsprechend vernünftigen Argumentation Dinge durchzusetzen.

Was wäre dann mit der Demokratie? Überhaupt kein Problem, denn in den Verfahren, die notwendig sind, um zu solchen Beschlüssen zu kommen, können alle Arten von Bürgerinteressen, Initiativgruppen etc. gehört werden. Es gibt in der Schweiz das „Vernehmlassungsverfahren“, das sich hierfür ausgezeichnet eigenen würde. Damit wäre die Transparenz gegeben, welche Interessen hier im Spiel stehen, allerdings auch die Chance, dass der Bezirkshauptmann/ die Bezirkshauptfrau aus eigener Verantwortung entscheiden kann. Inwieweit dann noch ein weiterer Instanzenzug möglich wäre, kann der politischen Fantasie überlassen werden.

Ich bin allerdings skeptisch, ob man hier die Landesebene überhaupt einschalten soll... Die Interessen der Landesebene und erst recht des Bundes sind höher geordnet und naturgemäß weiter von den Bürgern entfernt. Außerdem ist die Befassung lokaler und regionaler Ebenen heute erst recht von großer Bedeutung, weil dadurch auch die Verantwortung von Menschen dingfest gemacht wird und es nicht eine mehr und mehr abstrakte Ebene ist, die hier Entscheidungen trifft.

Überhaupt muss überlegt werden, wo man manche Dinge einfach näher zum Bürger bringt, weil ohnehin heute zu vielen Problemen ein sehr theoretischer und abstrakter Zugang besteht. Das wäre ein Vorschlag, der rasch realisiert werden kann, eine Distanz zu Versuchungen für Korruption eröffnet und die erfolgreiche politische Ebene der Bezirke mit neuem Leben erfüllt.

Erhard Busek war Vizekanzler und Bundesminister.

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