Debatte über Sterbehilfe: Eine gefährliche Logik

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Die Diskussion über die Sterbehilfe folgt dem Muster anderer Debatten: Was zunächst undenkbar scheint, gilt später als zwingend.
Rudolf Mitlöhner

Rudolf Mitlöhner

Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs sind nicht selten von (gesellschafts)politischer Brisanz – Stichworte dazu aus der jüngeren Vergangenheit sind etwa: Kopftuchverbot, Mindestsicherung, U-Ausschuss.

Vielleicht weniger schlagzeilenträchtig aber gewiss von noch größerer Tragweite war indes die partielle Aufhebung von § 78 StGB „Mitwirkung am Selbstmord“ im Dezember letzten Jahres: „Wer einen anderen dazu verleitet, sich selbst zu töten, oder ihm dazu Hilfe leistet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen“, so die bisher geltende Rechtslage.

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