Türkisches Verfassungsgericht hebt Blockade von HDP-Parteikonten auf

Türkisches Verfassungsgericht hebt Blockade von HDP-Parteikonten auf
Pro-kurdischer Partei droht Verbot wegen angeblicher Verbindungen zur verbotenen PKK.

In der Türkei darf die zweitgrößte Oppositionspartei HDP für die im Mai geplanten Wahlen nun doch Geld aus der Staatskasse erhalten. Das Verfassungsgericht hob am Donnerstag die Blockade der Konten der prokurdischen Partei auf, wie die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu berichtete. Das Gericht revidierte damit eine eigene Entscheidung von Jänner.

Bei der HDP (Demokratische Partei der Völker) hieß es auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, die Partei habe von der Entscheidung über die Medien erfahren, sie aber noch nicht zugestellt bekommen.

Partei weist Vorwürfe zurück

Das Gericht hatte im Jänner im Rahmen eines Verbotsverfahrens gegen die HDP deren Bankkonten blockiert. Die zweitgrößte Oppositionspartei im Parlament legte Einspruch ein. Hintergrund für das drohende Verbot sind angebliche Verbindungen zur verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die in der Türkei, Europa und den USA als Terrororganisation gilt. Die Partei weist die Vorwürfe zurück. Erwartet wird, dass das Verbot noch vor den Präsidenten- und Parlamentswahlen am 14. Mai in Kraft tritt.

Das Gericht entschied zudem, den Termin für die Verteidigung der Partei im Verbotsverfahren von nächster Woche auf Mitte April zu verlegen. Die HDP hatte eine Verschiebung bis nach den Wahlen beantragt. Am Montag hatte eine Oppositionsallianz aus sechs Parteien den Chef der linksnationalen CHP (Republikanische Volkspartei), Kemal Kilicdaroglu, als Kandidat gegen Präsident Recep Tayyip Erdogan aufgestellt. Die HDP gehört nicht zu der Allianz.

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