Strengere Corona-Regeln: Das gilt es im Kroatien-Urlaub zu beachten
Der steigende Trend der neuen Corona-Infektionen hat auch Kroatien nicht umgangen. Am Dienstag wurden im beliebten Urlaubsland der Österreicher 341 neue Fälle verzeichnet, drei Menschen starben an den Folgen einer COVID-19-Erkrankung. Im Vergleich zum vergangenen Dienstag ist das ein deutlicher Anstieg, denn da wurden noch 246 Neuinfektionen gemeldet.
Am Freitag hat der nationale Krisenstab sechs neue Maßnahmen beschlossen, die samt der bestehenden bis zum 31. August gültig sein werden. Die neuen Maßnahmen beziehen sich auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, den öffentlichen Verkehr und die Versammlungen. Sondermaßnahmen wurden für die Adria-Küste sowie die Grenzübergänge beschlossen. Ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen, die für diejenigen, die einen Urlaub in Kroatien noch vor sich haben, relevant sind:
Einreise
Die Einreise nach Kroatien aus Österreich ist wie gehabt mit dem Grünen Pass bzw. mit einem 3G-Nachweis möglich. Kinder müssen erst ab einem Alter von zwölf Jahren und mehr einen der drei Nachweise vorweisen. Wichtig: Ab 23. August ist auch für den Transit durch Slowenien ein 3G-Nachweis notwendig.
Versammlungen & Gastro
Es gilt das Verbot aller öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 100 Personen, es sei denn, es handelt sich um eine öffentliche Veranstaltung oder Versammlung, der nur Personen mit einem digitalen EU-COVID-Zertifikat beiwohnen und für die die zuständige Zivilschutzbehörde eine Zustimmung erteilt hat. Nur die bewilligten Versammlungen dürfen länger als bis Mitternacht dauern.
Auch die Öffnungszeiten der Bäckereien und der Gastro-Objekte im Freien sind bis 0:00 Uhr begrenzt. Es herrscht ein Verkaufsverbot für alkoholische Getränke von 0:00 bis 6:00 Uhr. Die Nacht-Gastronomie darf rund um die Uhr geöffnet sein, allerdings dürfen nur die Gäste, die sich im Besitz eines Grünen Passes befinden die geschlossenen Räume betreten. Die anderen Gäste dürfen nur im Freien bedient werden.
Touristen-Events und Messen in geschlossenen Räumen werden untersagt. Bei denjenigen, die im Freien stattfinden, gilt die Maskenpflicht.
Öffentlicher Verkehr
Fahrgäste sind genauso wie in Österreich verpflichtet, während der Fahrt einen MS-Schutz aufzuhaben. Der Fahrer ist befugt, einem Fahrgast, der keine Maske trägt, das Benutzen des jeweiligen Verkehrsmittels zu untersagen.
Sondermaßnahmen für die Adria-Küste
Aufgrund der angespannten Infektionslage wurden für die folgenden Gespannschaften besondere Maßnahmen getroffen: Dubrovačko-neretvanska, Splitsko-dalmatinska, Šibensko-kninska, Zadarska, Primorsko-goranska und Istarska. Besondere Maßnahmen gelten zudem für die Städte Novalja und Senj sowie die Gemeinde Karlobag. Dort sind:
- Alle öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 50 Personen untersagt. Bei denjenigen öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen, denen nur Personen mit einem digitalen EU-COVID-Zertifikat beiwohnen, ist die Besucherzahl auf 1.000 beschränkt. Diese müssen zudem von der zuständigen Zivilschutzbehörden bewilligt werden. Veranstaltungen mit 1.000 und mehr Menschen dürfen nur dann stattfinden, wenn sie von der höchsten Landesbehörde gestattet werden.
- Alle öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen dürfen höchstens bis Mitternacht dauern.
- Privaten Treffen sowie Hochzeiten in Gestro-Objekten dürfen höchstens 15 Personen beiwohnen.
- In Bars dürfen höchstens 1.000 Personen anwesend sein.
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