Slowenische Ministerin tritt nach Blaulicht-Raserei in Österreich zurück
Sloweniens Ministerin für digitale Transformation Emilija Stojmenova Duh droht Ärger. Wie der TV-Sender N1 berichtet, habe die 38-Jährige am 26. Mai in Österreich mehrere Verkehrsstrafen begangen. Nun gab sie ihren Rücktritt bekannt.
Laut N1 habe Stojmenova Duh bzw. ihr Fahrer unrechtmäßig das Blaulicht ihres Dienstwagens verwendet, um ihren Flug von Wien nach Genf nicht zu verpassen.
Demnach blieben die Politikerin und ihr Fahrer auf der Autobahn A2 im Stau stecken. Um dem Stau zu entgehen, schaltete der Lenker das Rotationslicht ein, was er nach Angaben des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten auf keinen Fall hätte tun dürfen. Das soll allerdings nicht die einzige Verkehrssünde sein, die von ihm auf dem Weg nach Wien begangen worden sein soll.
Ministerium wollte den Vorfall vertuschen
Nach N1-Angaben wurde das slowenische Dienstauto wegen Geschwindigkeitsüberschreitung von einem Radar geblitzt. Darauf habe das slowenische Ministerium einen Anruf von der österreichischen Polizei erhalten - mit der Bitte, Informationen darüber zu übermitteln, wer das Fahrzeug fuhr und den Verstoß begangen hatte.
Anstatt Auskunft zu geben, verfasste das slowenische Ministerium für digitale Transformation einen Brief an die slowenische Botschaft in Wien, indem gefordert wird, man solle die österreichischen Behörden überzeugen, von einer strafrechtlichen Verfolgung oder Bestrafung des Fahrers abzusehen. Dieser sei "gezwungen gewesen, das Rotationslicht einzuschalten, damit die Ministerin ihren Flug nicht verpasst".
Blaulicht auf fremdem Territorium ist ein No-Go
Der slowenische Botschafter in Wien Aleksander Geržina schmetterte die Anfrage seiner slowenischen Kollegen ab. Er betonte, dass in der Situation, in der sich Ministerin Stojmenova Duh befand, die Verwendung von Blaulicht auch in Slowenien nicht erlaubt sei und slowenische Fahrzeuge auf dem Territorium eines fremden Landes überhaupt kein Blaulicht verwenden dürften.
Auf die Anfrage des Senders N1 hin erklärte die slowenische Polizei, dass sie die Gesetze, die die Verwendung von Blaulicht an Fahrzeugen in Österreich regeln, nicht kennen würde. Man fügte hinzu, dass "diplomatische Vertretungen anderer Staaten in Slowenien diese Signalisierung nicht an ihren Fahrzeugen verwenden dürfen, außer in Fällen der grenzüberschreitenden Verfolgung eines außer Kontrolle geratenen Fahrzeugs, die durch ein bilaterales Abkommen zwischen den beiden Ländern geregelt wird".
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