Neues Einreisesystem in die EU: Wer nun zahlen muss

Neues Einreisesystem in die EU: Wer nun zahlen muss
Im kommenden Sommer müssen EU-Urlauber bei der Einreise einige Regeln beachten.

Wer keinen EU-Pass besitzt, muss für die Befreiung von der Visumpflicht bei der Einreise in die Europäische Union eine Gebühr von 7 Euro zahlen.

Lange war das neue Einreisesystem für Reisende aus Drittstaaten in die EU geplant bereits 2021 sollte die elektronische Einreisegenehmigung Etias eingeführt werden. Dann wurde der Starttermin auf 2023 verschoben, nun scheint sich die EU doch noch auf einen Termin geeinigt zu haben: Ab Frühjahr 2025 soll das neue System eingeführt werden, das automatisierte Ein- und Ausreisesystem EES soll aber bereits ab dem 10. November 2024 für Reisende gelten.

Neue Grenzkontrollen

Das bedeutet, dass Nicht-EU-Reisende, die in den Schengenraum einreisen wollen, an den EU-Grenzen neue Grenzkontrollen beachten müssen. "Transportunternehmen, Bahnhöfe sowie Flughäfen bereiten sich auf die neue Maßnahme vor", so Ylva Johansson, EU-Kommissarin für Inneres und zuständig für die Infrastruktur des EES, gegenüber Euronews

Das EES wird den Passstempel durch eine digitale Registrierung ersetzen, bei der Nicht-EU-Bürger ihre Daten jedes Mal angeben müssen, wenn sie die Außengrenzen des Schengen-Raums betreten oder verlassen. Damit soll sichergestellt werden, dass sie sich nicht länger als 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. 

Wer ist vom neuen EES-System betroffen?

Reisende aus Großbritannien und anderen Nicht-EU-Ländern, die kein Visum für die EU benötigen, müssen das neue Einreise-/Ausreisesystem durchlaufen. Ausgenommen von der Regelung sind Bürger, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten oder den Aufenthaltstitel Daueraufenthalt besitzen.

An einem Selbstbedienungsschalter muss der Reisepass oder ein anderes Reisedokument eingescannt werden. Das System erfasst den Namen des Reisenden, seine biometrischen Daten sowie Datum und Ort der Ein- und Ausreise. 

Fingerabdrücke und Gesichtsscans werden alle drei Jahre erfasst und gelten für mehrere Reisen in diesem Zeitraum, berichtet Euronews. Das EES-System gilt für die Einreise in alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Zypern, Irland, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. 

Mit dieser Maßnahme will die EU den Kampf gegen illegale Einwanderung verstärken. "Das neue System wird es Kriminellen und Terroristen erschweren, mit gefälschten Pässen einzureisen", sagte Johansson. 

Drei Jahre gültig

Etwa ein halbes Jahr später soll die elektronische Einreisegenehmigung Etias eingeführt werden. Sie gilt für alle Drittstaatsangehörigen, die von der Visumpflicht befreit sind. Das bedeutet, dass Reisende unter anderem aus Großbritannien, den USA, Australien und Kanada vor der Einreise eine Gebühr von sieben Euro entrichten müssen. Erst dann können sie das ETIAS online beantragen, das bei Genehmigung elektronisch mit dem Reisepass verknüpft wird und dann drei Jahre gültig ist. Von der Gebühr befreit sind Minderjährige und Personen über 70 Jahre.

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