Regeln gegen Geldwäsche: EU beschließt Bargeldobergrenze von 10.000 Euro

Regeln gegen Geldwäsche: EU beschließt Bargeldobergrenze von 10.000 Euro
Gilt in drei Jahren, aber nicht für Transaktionen unter Privatpersonen

In der EU gilt künftig eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro. Die Mitgliedsstaaten beschlossen am Donnerstag diese lange und kontroversiell diskutierte Grenze sowie weitere Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die Bargeldobergrenze wird demnach in drei Jahren gelten - allerdings nicht für Transaktionen unter Privatpersonen, von denen keine beruflich mit dem jeweiligen Verkaufsobjekt handelt. Regierungen können auch eine niedrigere Höchstgrenze festlegen.

In Österreich gab es bisher kein Limit. In Deutschland gibt es bisher auch keine Grenze für das Zahlen mit Scheinen und Münzen. Wer Beträge über 10.000 Euro bar bezahlen will, muss sich aber ausweisen und nachweisen, woher das Geld stammt. Der Händler ist verpflichtet, diese Angaben zu erfassen und aufzubewahren. 

Die neuen Vorschriften geben außerdem den Finanzermittlungsstellen - in Deutschland beim Zoll angesiedelt - mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken sowie verdächtige Transaktionen auszusetzen.

Neben Banken und Casinos müssen künftig auch etwa Händler von Luxusgütern sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten ab bestimmten Summen ihre Kunden überprüfen und verdächtige Aktivitäten melden. Unter gewissen Bedingungen sollen auch Profifußballvereine und -agenten verpflichtet werden, Transaktionen zu überwachen.

Frankfurt hat Behördensitz

Um die Regeln zu überwachen, ist in Frankfurt eine neue Behörde geplant: die "Anti-Money Laundering Authority" (AMLA). Sie soll Mitte nächsten Jahres den Betrieb aufnehmen und unter anderem die nationalen Aufsichtsbehörden koordinieren und unterstützen. Frankfurt hatte sich als Standort gegen acht europäische Hauptstädte durchgesetzt.

Das EU-Parlament hatte bereits Ende vergangenen Monats den Weg für die neuen Vorschriften frei gemacht. Die Gesetzestexte müssen nun noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft treten können.

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